Sozialismus, Kapitalismus und Spiritualität

Auf Facebook entstand unter dem Aufhänger „Fuck the EU“ eine der FB-typischen hingemotzten Diskussionen, in der die EU als sozialistisch bezeichnet und jede Menge anderer Unsinn abgesondert wurde. Aber immerhin hat mich diese eher nervige Anekdote zum Nachdenken angeregt, und folgendes ist dabei herausgekommen…

Sozialismus ist eine Utopie von Freiheit, Gleichberechtigung und sozialer Gerechtigkeit. Die gesellschaftliche Umsetzung dieser Utopie ist bisher stets gescheitert, weil der dafür notwendige altruistische und dennoch tüchtige Menschentyp nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht, weil die Initiative des Einzelnen unterdrückt worden ist und weil das einseitige Hochhalten des Kollektivvdenkens kreative Lösungen verhindert. Kapitalismus hingegen ist eine Ideologie, die auf der Annahme beruht, dass dem Allgemeinwohl am besten gedient ist, wenn jeder nur seinem Eigennutz folgt. Diese Denkweise hat einerseits einer beträchtlichen Anzahl von Menschen materiellen Wohlstand gebracht, hat aber andererseits zu einer rücksichtslosen und unhaltbaren Ausbeutung der Ressourcen geführt, zur weitgehenden Zerstörung natürlicher Lebensräume und indigener Kulturen, zur unwiderruflichen Ausdünnung der biologischen Artenvielfalt, zur Ausschaltung des freien Unternehmertums durch globale Grosskonzerne und zu einer grotesken Ungleichverteilung der Besitztümer dieser Welt und der damit einhergehenden politischen Macht.

Persönlich bin ich der Meinung, dass die sozialistischen Ideale von Freiheit, Gleichberechtigung und sozialer Gerechtigkeit mit freiem Unternehmertum kombiniert werden müssen. Zwingend notwendig ist aber die dritte Komponente der Spiritualität, wie sie in der Philosophie eines Dalai Lama oder des indischen Yogis Yogananda zum Ausdruck kommt oder auch durch das ganzheitliche Verständnis, das mittels intelligentem Einsatz von psychedelischen Substanzen vermittelt werden kann. Nur durch ein solches erweitertes Denken entsteht eine Sichtweise, die Eigennutz optimal mit dem Gesamtwohl verbindet.

Steve Jobs: Follow your heart and intuition

“Your time is limited, so don’t waste it living someone else’s life. Don’t be trapped by dogma, which is living with the results of other people’s thinking. Don’t let the noise of others’ opinions drown out your own inner voice. And most important, have the courage to follow your heart and intuition. They somehow already know what you truly want to become. Everything else is secondary.”
Steve Jobs, 2005

Topographie des Unbewussten

Letzthin habe ich mich wieder mit Stanislav Grofs Topographie des Unbewussten befasst, einem nicht ganz einfach zu lesenden, aber enorm spannenden Buch zum Thema „LSD im Dienst der tiefenpsychologischen Forschung“. Der Mediziner Grof beschreibt darin einige der Hunderte von LSD-Sitzungen mit meist schwerstgestörten Patienten, an denen er in den sechziger Jahren in der Prager psychiatrischen Universitätsklinik teilgenommen hat, und und teilt uns seine Schlussfolgerungen mit.

Stanislav Grof
Stanislav Grof

Wenn man ein so profundes Werk nach vielen Jahren in die Hände nimmt, dann erinnert man sich an einiges, manches wirkt völlig neu und anderes tritt plötzlich klar zutage, das man früher gar nicht richtig wahrgenommen hat. Folgendes habe ich als wichtig empfunden:

• Gemäss Grof gibt es keine allgemeine Wirkung von LSD, die zuverlässig jedesmal auftritt. Vielmehr sind die Resultate völlig spezifisch von der jeweiligen Person und den Umständen abhängig.

• Andererseits tritt bei jeder Person mit seelischen Problemen über mehrere Trips hinweg immer wieder dieselbe Thematik auf, bis sie bis zum Kern durcherlebt worden ist. Danach tritt sie nicht mehr auf.

• Grof entwickelt das Konzept der COEX-Systeme, der Systeme verdichteter Erfahrungen (condensed experiences = COEX). Diese entstehen durch unverarbeitete traumatische Erlebnisse, die im späteren Leben weitere Erlebnisse ähnlichen Charakters nach sich ziehen. Unter LSD gelangen zuerst die jüngsten Erlebnisse aus dem Unbewussten an die Oberfläche, danach in weiteren Sitzungen die früheren und schliesslich das Kern-Erlebnis. Wenn dieses neu durchlebt und damit verarbeitet worden ist, tritt es nicht mehr auf.

• Als geeignetes Vorgehen für psychotherapeutische Sitzungen empfiehlt Grof folgendes: Bequem liegend oder oder sitzend an Kissen angelehnt, mit Schlafmaske und Kopfhörer mit Musik. Nicht verkrampft in der eigenen Seele nach Problemen forschen, sondern aufsteigen lassen, was einem spontan in den Sinn kommt, ohne zu werten. Als Beobachter einfach wahrnehmen, ohne sich damit zu identifzieren.

Grofs Buch geht noch viel weiter. Vielleicht ein andermal…

Haiti

Das schrecklich langsame Anlaufen der Ueberlebenshilfe in Haiti zeigt mit grosser Deutlichkeit das falsche Denken der Menschen.

Würde der Auftrag lauten, die Ueberlebenden des Erdbebens umzubringen, so wäre der Job spätestens innert ein bis zwei Tagen erledigt. Wenn es aber darum geht zu helfen, dann ist die weltweite Militärmaschinerie überfordert.

Klar, der Flughafen war zerstört und musste zuerst notdürftig wieder hergerichtet werden. Aber alle Armeen der Welt haben doch riesige Transporthelikopter, die praktisch überall landen können. Warum werden die nicht eingesetzt?

Der Grund fürs Desaster ist klar: Das Militär, das einen riesigen Anteil des Wohlstands der Menschheit auffrisst und notabene einer der grössten Umweltverschmutzer ist, ist nur konzipiert fürs Töten und nichts fürs Helfen.

Kapitalismus

Ist es nicht seltsam, dass wir in einer Gesellschaft leben, wo die produktiv tätigen Menschen am wenigsten Geld verdienen, während absurd hohe Beträge von Hedge Funds und anderen Spekulanten abgezockt werden, die nur gerade Lücken im Finanzsystem ausnutzen, ohne selber einen produktiven gesellschaftlichen Beitrag zu leisten?

Noch seltsamer ist, dass diese Tatsache allgemein einfach so hingenommen wird.

Bedrückend ist, dass diese Parasiten aufgrund ihrer Finanzkraft einen grotesk überproportionalen politischen Einfluss ausüben. Und somit ihre zukünftigen Einkünfte absichern.

„konservativ“ gehört abgeschafft

Guter Text von Matthias Matussek bei Spiegel-Online: Wie ich aus Versehen ein Linker wurde. Versehen mit einem Bild des dauergrinsenden Banksters Ackermann und seiner Freundin Merkel.

Nur: die Bezeichnung „konservativ“ für Rechts-Aussen-Politiker gehört nun wirklich mal abgeschafft. Konservativ heisst doch „bewahrend“, worauf uns zum Beispiel das Wort Konserve hinweist. Diese Leute, denen nur das Profit-Interesse der obersten Schicht am Herzen liegt, und die dabei freudig die ganze Oekosphäre und die anderen 90% der Gesellschaft kaputtmachen, sind nicht konservativ, sie sind destruktiv.

Etwas mehr Sprachbewusstsein, bitte.

Christianity and Churchianity

„You know there is a distinction between Christianity and what I call ‚Churchianity.‘ Christianity is the original teaching of Jesus. ‚Churchianity‘ is what his followers have made of that teaching. Jesus Christ was crucified once, but his teachings have been crucified daily since then by millions who claimed to be Christians.“
Paramahansa Yogananda — Essence of Self-Realization

Yogananda
Yogananda

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Der 10. Dezember ist der 60. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Hoffentlich werden sie bald einmal Realität für alle Menschen…

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948


Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Achte auf deine Gedanken

Achte auf deine Gedanken,
denn sie werden Worte.

Achte auf deine Worte,
denn sie werden Handlungen.

Achte auf deine Handlungen,
denn sie werden Gewohnheiten.

Achte auf deine Gewohnheiten,
denn sie werden dein Charakter.

Achte auf deinen Charakter,
denn er wird dein Schicksal.

aus dem Talmud