Eingeschränkte Leistungs- und Lernfähigkeit bei Kiffern?

Im Jahr 2006 habe ich als Vertreter der Schweizer Cannabis-Legalisierungs-Initiative „Pro Jugendschutz“ an der TV-Diskussion „Zischtigsclub“ im Schweizer Fernsehen (TV SRF) teilgenommen. Es war ein harter Kampf, alleine gegen alle, aber ich habe mich recht wacker geschlagen, wie mir von verschiedener Seite attestiert wurde.

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Per Zufall habe ich letzthin ein altes Mail von damals gefunden, in dem ein mir vorher unbekannter Cannabis-Konsument seine Erfahrung betr. „Eingeschränkte Leistungs- und Lernfähigkeit bei Kiffern“ mitteilt:

….nun, ich war aber echt froh um deine Kommentare und Schilderungen, die ich meist sehr zutreffend fand (vor allem „si redä aifach Blödsinn“), und die einfach bitter nötig waren in dieser Sendung. Dafür wollt ich mich mal kurz bedanken 😉

Zum Thema „eingeschränkte Leistungs- und Lernfähigkeit..“ bei Kiffern: Ich habe mir in einer Phase, in der ich praktisch chronisch kiffte, mehrere Programmiersprachen beigebracht und einiges über Digital-Audio und Signal-Processing gelernt, und dann meine eigenen Software-Synthesizer und Effektgeräte entwickelt, in Form von VST-Plugins, in C++. Dies autodidaktisch, mit Eigenmotivation.
Nebenbei hat mir das einen (Traum)Job in der Musiksoftware-Branche eingebracht mit dem ich heute meine Brötchen verdiene, und ich glaube, das Kiffen hatte einen *sehr* anregenden Effekt auf mein kreatives, analytisches UND logisches Denkvermögen. Ja, ich finde man kann das sowieso nicht klar trennen, und beim Programmieren braucht man all diese 3 Arten des Denkens…’imagineering‘ 🙂 Und ich bin auch keinesfalls ein Genie oder ein Einzelfall. Es geht mir hier auch nicht ums Lobjubeln des Krauts, sondern einfach darum, dass man sowas auch einmal sagen müsste. So, das musste ich schnell loswerden.

Uebrigens: ich habe die Aufzeichnung der Zischtigsclub-Sendung als DVD-Daten. Bis jetzt habe ich es nicht geschafft, diese in einen Quicktime-Movie zu konvertieren. Falls mir jemand helfen könnte, würde ich den Film gerne auf YouTube hochladen.

Heilt Cannabis Krebs?

Es gibt eine wachsende Anzahl von Berichten, dass Cannabis wirksam ist gegen eine ganze Reihe von verschiedenen Krebstypen, einerseits von wissenschaftlicher Seite wie in diesem BBC-Bericht, andererseits von Betroffenen, die die uralte Medizin an sich selber oder an ihren Nächsten ausprobiert haben. Es scheint, dass neben dem THC (Tetra-Hydro-Cannabinol) vor allem die Cannabidiole wirksam sind.

Für die Therapie verwendet wird das Hanfblüten-Oel, ein Extrakt aus Blüten und Blättern der Hanfpflanze. Auf der Szene wird es auch Hasch-Oel genannt. Pionier der Cannabis-Krebs-Bewegung ist der Kanadier Rick Simpson, der seine Erkenntnisse, seine Patienten und seine Geschichte im von Christian Laurette produzierten Film „Run from the Cure“ festgehalten hat.

Rick Simpson
Rick Simpson

Simpson, der selber anpflanzte und Oel herstellte, verteilte es gratis an alle, die es benötigten. Dennoch wurde er von der kanadischen Justiz mit aller Härte angegriffen, die Polizei brach in sein Haus ein als er in Holland weilte, vernichtete 1’190 Pflanzen und stahl Kameras und Videobänder. Der Staatsanwalt verlangte zwei Jahre Haft, doch der Richter beliess es dann bei 2’000$ Busse und einem symbolischen Tag Haft, wofür ihm die fünftägige Verhandlung angerechnet wurde. Einen detaillierten Bericht gibt es bei cannabisculture.com. Rick Simpson lebt heute in der Tschechei. Weitere Informationen auf Rick Simpsons Website www.phoenixtears.ca.

Hier eine kurze Anleitung zur Herstellung vom Hanfblüten-Oel. Vorsicht: die angegebenen Loesungsmittel sind hochexplosiv. Es dürfen sich keine glühenden oder brennenden Elemente in der Nähe befinden, und es ist für gute Belüftung zu sorgen. Eine viel weniger gefährliche Lösungsmittel-Variante ist Trinksprit, 96prozentiger Alkohol, der aber reichlich teuer ist. Trinksprit hat zudem den Vorteil, dass allfällige Rückstände gesundheitlich unbedenklich sind.

Die Pharma-Industrie hat kein Interesse an Hanf, da er nicht patentierbar ist. Sie hat im Gegenteil ein grosses Interesse daran, dass Cannabis als Heilmittel weiterhin verboten bleibt. Dennoch hat am 24.3.2011 das US National Institute of Health folgendes Statement auf seine Website gestellt:
Cannabinoids may cause antitumor effects by various mechanisms, including induction of cell death, inhibition of cell growth, and inhibition of tumor angiogenesis and metastasis. Cannabinoids appear to kill tumor cells but do not affect their nontransformed counterparts and may even protect them from cell death.”
…The potential benefits of medicinal cannabis for people living with cancer include antiemetic effects, appetite stimulation, pain relief, and improved sleep. In the practice of integrative oncology, the health care provider may recommend medicinal cannabis not only for symptom management but also for its possible direct antitumor effect.

Es wird nun also auch von der amerikanischen Regierung anerkannt, dass Cannabinoide Krebszellen angreifen und deren Zelltod auslösen können. Es wird empfohlen, Hanfpräparate nicht nur für Appetit-Stimulation, Schmerzbekämpfung und verbesserten Schlaf einzusetzen sondern auch für direkte Tumorbekämpfung. Lange hat’s gedauert, wie NORML kommentiert, doch langsam wacht selbst die amerikanische Regierung auf….

Bali mit Drogenhund

Bali ist eine wunderbare Insel und die Menschen sind unglaublich freundlich dort. Dennoch wird man bei der Einreise auf dem Flughafen mit dem Hinweis begrüsst, dass Drogenschmugglern die Todesstrafe droht. Beim Schlangestehen vor der nochmaligen Durchleuchtung des Gepäcks wird man mehrmals von einem Drogenhund beschnüffelt, der mit grossem Eifer seinem Job nachgeht. Das primäre Ziel ist offensichtlich, Cannabis zu entdecken, das hier ganz amerikanisch als Marijuana bezeichnet wird.

Aehnliche Widersprüche in Singapur. Zwar wird Singapore Airlines meines Erachtens zu Recht als eine der weltbesten Fluglinien eingestuft – grosse Beinfreiheit und äusserst zuvorkommende und freundliche Bedienung – doch pflegt der Staat Singapur ähnlich drakonische Drogengesetze wie Bali/Indonesien.

Nachtrag vom 3.Februar 2010
Nach Gesprächen mit Balinesen ergibt sich folgendes Bild: Die harschen Drogengesetze sowie auch jene gegen Pornographie kommen von der muslimischen indonesischen Zentralregierung. Viele Balinesen sind nicht einverstanden damit und ärgern sich darüber, dass zum Beispiel Nacktheit in der Oeffentlichkeit verboten sein soll, da die balinesische Kultur kein Nacktheits-Tabu kennt. Statuen zeigen nackte Göttinnen und Dämonen mit enormen Penissen. Es wurde mir auch erzählt, dass die balinesische Regierung wegen dieser Gesetze sogar in einem Brief an Djakarta mit Separation gedroht hat.

In den alten balinesischen Königreichen soll der Cannabisgebrauch weit verbreitet gewesen sein und die Heiligen Pilze haben ganz offensichtlich die zauberhafte balinesische Kultur stark inspiriert.

Hanfinitiative abgelehnt – aber trotzdem nicht schlecht

Die Schweizer Hanfinitiative „Pro Jugendschutz„, die eine Freigabe des Cannabiskonsums für Erwachsene gefordert hatte, ist letzten Sonntag mit rund 63% gegen 37% der Stimmenden abgelehnt worden. Was auf den ersten Blick wie eine verheerende Niederlage aussieht, ist in Wirklichkeit gar nicht so schlecht, wenn man bedenkt, dass von den Initianten aus Mangel an Geld und organisatorischer Struktur kein nennenswerter Abstimmungskampf geführt werden konnte. Immerhin haben mehr als ein Drittel der Schweizer Stimmenden für die Hanf-Freigabe votiert! Und dies gegen die übliche Angstmacher-Kampagne, wie wahnsinnig gefährlich der Hanfkonsum sei (während die 3’000 Alkoholtoten pro Jahr in der Schweiz natürlich nicht der Rede wert sind, wie immer).

Gleichzeitig ist das revidierte Betäubungsmittelgesetz deutlich angenommen worden, das die Heroinabgabe legalisiert (und gleichzeitig ganz heimlich auch die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt). Im Ausland ist diese unwahrscheinliche Kombination der Abstimmungsresultate mit ungläubigem Staunen aufgenommen worden: Heroin legal, Cannabis verboten.

Die amerikanische Hanf-Legalisierungs-Organisation NORML hat mich dann in einem Telefon-Interview für ihren Podcast um einen Kommentar gebeten. Hier geht’s zum Podcast.

Wie soll es nun weitergehen? Ich kann den Schweizer Hanf-Aktivisten nur raten, NORML genau zu studieren. Das ist eine effiziente Organisation, die man sich zum Vorbild nehmen kann. Mit besten Kontakten in die Politik und Juristen in der Geschäftsleitung, die auch mal öffentlich was rauchen, sich verhaften lassen und einen Musterprozess führen. Gerade hat NORML einen Wettbewerb ausgeschrieben mit 10’000$ in Geldpreisen für einen Werbespot, der Obama zur Legalisierung auffordern soll.

Scientologen, Ex-VPM und SVP kämpfen gegen die Cannabis-Entkriminalisierung

Der Schweizer Sekten-Experte Hugo Stamm berichtet im Tages-Anzeiger und bei BaZ-Online, dass Scientologen und Exponenten der inzwischen aus taktischen Gründen aufgelösten Psycho-Sekte VPM für die SVP die Knochenarbeit gegen Hanf-Initiative „Pro Jugendschutz“ machen, die am 30. November zur Abstimmung kommt.

Der VPM (Verein für psychologische Menschenkenntnis) hatte in den 90er-Jahren die Initiative „Jugend ohne Drogen“ gestartet, die 1997 an der Urne deutlich abgelehnt worden war. Exponenten der VPM waren im Vorfeld der Initiative in ständigem Kontakt mit dem Ex-CIA-Agenten und damaligen Senator Bob Barr gestanden und hatten es es duch Barrs Hilfe auch geschafft, im US-Parlament auftreten zu können und dort die damalige liberale Schweizer Drogenpolitik schlecht zu machen. Die VPM-CIA-Connection gibt jedenfalls zu denken.

Die Scientologen hingegen stehen offiziell im Streit mit der CIA. Wer die Denkweise der Geheimdienste kennt, der weiss, dass ein nach aussen zur Schau gestellter Streit sehr wohl eine Fassade für eine enge Zusammenarbeit sein kann.

Heute jedenfalls arbeiten Scientologen, Ex-VPM-Leute und SVP-Exponenten Hand in Hand in Vereinen wie „Schweizer Ärzte gegen Drogen“, „Aids-Aufklärung Schweiz“ , „Sag Nein zu Drogen“ und „Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik“.

Desinformation gegen Hanf-Initiative

Die am 30. November zur Abstimmung gelangende Cannabis-Entkriminalsierungs-Initiative „Pro Jugendschutz“ hat sicher viele Feinde, dass dazu aber ausgerechnet der „Verein Schweizer Hanffreunde“ (VSHF) gehört, erstaunt doch sehr. Der VSHF schaltet zurzeit eine grosse Anzahl von verwirrenden und irreführenden Inseraten, deren Ziel offensichtlich darin besteht, schlecht informierte Cannabis-Freunde dazu zu bringen, ein „Nein“ in die Urne zu legen.

Auf eine email-Anfrage beim VSHF kam die Antwort, dass eine Annahme der Initiative den Anbau von sogenanntem Nutzhanf, der kaum berauschendes THC enthält, erschweren würde. Diese Aussage entspricht aber nicht der Wahrheit, denn die Initiative äussert sich zu diesem Punkt gar nicht. Auch wurde weiter behauptet, dass der Cannabiskonsum zurzeit gar nicht illegal sei. Eine reichlich verwegene Behauptung angesichts der 30’000 bis 40’000 Schweizer, die jährlich wegen Cannabis verzeigt werden.

Die VSHF-email war nicht persönlich unterzeichnet, lediglich mit „vshf“. Offenbar will man sich nicht in die Karten gucken lassen. Das legt die Vermutung nahe, dass der VSHF von Hanfgegnern unterwandert worden ist. Eine kurze Google-Recherche hat denn auch ergeben, dass der VSHF mit der AUNS verbandelt ist, dem Rechtsaussen-Ableger der SVP. Hier ein kleiner Ausschnitt aus der VSHF-Webseite „Vortrag des VSHF an die AUNS-Generalversammlung vom 11. Mai 2002, Bern„:


Die AUNS steht im Kampf gegen den EU-Beitritt gesamtschweizerisch an vorderster Front. Wir alle wissen es und sind stolz darauf. Die Zielsetzung des Nicht-Beitritts zur EU wird auch vom mir präsidierten Verein Schweizerischer Hanffreunde/innen geteilt, kompromißlos. Warum? Weil mit dem EU-Anschluss der einheimische Hanfanbau definitiv verloren geht. Dutzende und Aberdutzende von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen wurden schon übernommen – und so wird es auch mit jener EU-Verordnung sein, die dort den Anbau von mitteleuropäischem Hanf (sativa non indica) unter absolutem Verbot stellt.

Die AUNS-Mitglieder stehen für die Selbstbestimmung, gegen die EU-Einbindung und gegen die Brüsseler Vögte, an erster Stelle. Auch der Verein Schweizer Hanffreunde verlangt, statt dauernder Anpassung an die Brüsseler Bürokratie, mehr Besinnung auf unsere wirklichen Werte. Also auf diejenigen Werte, die unser Land, die Schweizerische Eidgenossenschaft, prägen: Freiheit, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit – und nicht zuletzt gesunder Menschen verstand. Viel davon ist, wir wissen und beklagen es, schon verloren. Dieser unselige Beitritt zur UNO verstärkt dies noch.

………..

Erlauben Sie mir, lieber Herr Präsident, liebe AUNS-Mitglieder und Eidgenossen, einen wohlbekannten, etwas veränderten Satz an Sie persönlich zu richten: Sagen Sie nur ein Wort und der einheimische Hanf ist gerettet. Sagen Sie ‚Ja’ zum schweizerischen Bauernhanf und dann ist die EU definitiv aus. Das EU-Aus dank der AUNS – darauf sind wir stolz. Sagen Sie nicht ‚Ja’, dann ist es das AUS für den Gotthelf Hanf. Der Gemeindepräsident von Wangen sagte mir gestern am Telefon: „Nie werden wir den Hanf aus unserer Fahne herausnehmen, auch wenn Frau Dreifuß ihn zum Betäubungsmittel erklärt. Die Hanfpflanze bleibt, wo sie ist. Auf dem Gemeindewappen“.

Und weil wir von der AUNS in Liebe und Verantwortung zum eigenen Land, unserer Schweiz, handeln, wollen auch wir, dass der Bauernhanf bleibt, wo er ist. Auf unseren Feldern, im alltäglichen Leben. Im Rahmen der verfassungsmässigen Handels- und Gewerbefreiheit. Lass uns also folgende Resolution verabschieden: Der Nationalrat wird eingeladen, in strafrechtlich verbindlicher Form den einheimischen Bauernhanf, sativa non-indica, als Nichtbetäubungsmittel zu erklären. Die AUNS ruft das Schweizer Volk auf, die unwürdige Betäubungsmittelgesetzrevision, mit der der Bundesrat durch Verbot des schweizerischen Bauernhanfs den Weg in die EU ebnen will, mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Der AUNS-Vorstand möge dann die Resolution in Taten und Erfolg umsetzen. Als dass der schweizerische Bauernhanf uns erhalten bleibt. Und mit ihm ein großes Stück Freiheit.

Es schrieben die Deutschen anno 1942: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hand, hilft selbst sich und dem Vaterland!¨. Heute sagen wir: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hanf, hilft selbst sich und dem Schweizerland!“.

Treibende Kraft beim VSHF ist gemäss Hanf-Info der schillernde Ex-Anwalt Jean-Pierre Egger, der früher selber sehr viel Geld verdiente mit dem Verkauf von Konsumhanf. Ich kann mich noch gut erinnern, wie er vor den Kameras des Schweizer Fernsehens die Tausender-Nötli schwenkte…

Mit Kanonen auf Spatzen – Jugendliche Kiffer vor Gericht

Eindrückliche Dokumentation von „Kontraste“ (ARD) zur unglaublich hirnrissigen und immer noch andauernden Verfolgung von Cannabis-Konsumenten. Der deutsche Richter Andreas Müller kämpft für eine vernünftige und verfassungskonforme Neuregelung und straffreien Hanfkonsum, wodurch Polizei, Justiz und nicht zuletzt der Steuerzahler entlastet werden.

US-Mediziner-Verband pro Cannabis

Wie Alternet berichtet, setzt sich der zweitgrösste amerikanische Mediziner-Verband „American College of Physicians“ in einem im Februar 2008 veröffentlichten Positionspapier dafür ein, dass Cannabis aus der Liste der medizinisch nutzlosen Drogen gestrichen wird, dass Aerzte ohne polizeiliche Behinderung Cannabis verschreiben können und dass mit der Repression gegenüber medizinischen Cannabis-Konsumenten endlich Schluss gemacht wird.

Gemäss dem 124’000 Mitglieder umfassenden ACP kann der medizinische Wert von Cannabis wissenschaftlich schon längst nicht mehr bestritten werden. Dank der Vaporizer-Technologie seien auch keine Lungenschäden durch den Konsum von Cannabis zu befürchten.

Gleichzeitig wird, wie NORML berichtet, der demokratische Kongress-Abgeordnete Barney Frank (Massachusetts) eine Vorlage einbringen, die den privaten Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis entkriminalisieren soll. Gemäss CNN und TIME befürworten mehr als drei Viertel der Amerikaner die Legalisierung von Cannabis.

Eidgenössische Drogenkommission empfiehlt Cannabis-Regulierung

Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) gelangt in ihrem Bericht vom 7.1.2008 zu einer vorsichtigen Empfehlung der regulierten Freigabe des Cannabiskonsums und entspricht somit weitgehend den Forderungen der Initiative „Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität“.

Hier die Schlussfolgerungen aus dem Bericht „Cannabis 2008: Lagebeurteilung und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen“:

Die Erkenntnisse über den Cannabiskonsum und seine Folgen sollten nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit den Gefährdungen, die gesamthaft mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen (legale und illegale) in Zusammenhang stehen. Cannabiskonsum ist, wie der Konsum von Alkohol oder Tabak, nicht «gut» oder «schlecht» im Sinne eines Werturteils.

Die beschriebenen Folgen von Cannabiskonsum zeigen, dass eine Verharmlosung nicht gerechtfertigt ist – ebenso wenig wie bei anderen psychoaktiven Substanzen. Ein direkter Vergleich der möglichen körperlichen, psychischen und sozialen Schäden durch Cannabis und durch andere Substanzen lässt den Schluss zu, dass sich die Bekämpfung dieser Auswirkungen nach vergleichbaren Kriterien ausrichten sollte. Die Erfahrungen im Alkohol- und Tabakbereich zeigen, dass sich mit Regulierungsmassnahmen gute Erfolge erzielen lassen.

So wird zum Beispiel der Jugendschutz in diesen Bereichen besser als früher gewährleistet.Es bestehen keine objektiven Gründe, bei der Bekämpfung des Cannabismissbrauchsgrundsätzlich anders vorzugehen.

Eine Aufhebung der Konsumbestrafung im Betäubungsmittelgesetz schliesst keineswegsaus, den Konsum von Cannabis in definierten Situationen oder an zu bezeichnenden Ortenals Übertretung mit Bussen zu bestrafen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Konsumverbot in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf dem Areal von Schul- und Sportanlagen.

Zudem ist es durchaus denkbar, ähnliche Formen der Marktregulierung, wie sie sich im Bereich Tabak, Alkohol oder Medikamente bewährt haben, auch für den Cannabismarkt vorzusehen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass man zwar auf die generelle Strafbarkeit des Konsums verzichtet, den Handel mit Cannabisprodukten aber grundsätzlich weiterhin mit Strafe bedroht.

Gleichzeitig müsste dann aber im Betäubungsmittelgesetz die Möglichkeitgeschaffen werden, unter genau geregelten Bedingungen auf die Strafverfolgung des Anbaus und Kleinhandels von Cannabis zu verzichten. Diese Bedingungen könnten wie folgt lauten:
– kein Verkauf an Jugendliche und an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
– Verkauf nur in konzessionierten Verkaufsstellen, kein Verkauf an Automaten
– Meldepflicht und Begrenzung der Höchstmengen im Bezug auf Anbau, Lagerhaltung und Einzelverkauf
– Regulierung oder Deklarationspflicht bezüglich THC-Gehalt
– Werbeverbot
– Marktregulierung mit Bezugskarten (um die Bezüge pro Person zu limitieren)
Solche marktregulierende Massnahmen könnten durch eine Abgabe auf dem Verkaufspreisfinanziert werden.

Repressive Massnahmen gegen den Konsum und den Kleinhandel nach zurzeit geltendem Recht haben nur begrenzte Wirkung und müssen an ihren finanziellen und sozialen Folgekosten gemessen werden. Sie erschweren auch präventive Massnahmen, die sich in einem regulierten Markt besser und wirkungsvoller durchführen lassen.

Zusammenfassend erachtet die EKDF den Konsum von Cannabisprodukten als ein mit klaren Risiken verbundenes Verhalten. Sie erachtet das Strafrecht aber grossmehrheitlich als ungeeignete Antwort auf dieses Verhalten. Für eine «Liberalisierung» im Sinne einer freien, nicht geregelten Zugänglichkeit besteht allerdings kein Anlass.

Die Kommission bleibt daher grossmehrheitlich bei ihrer im Cannabisbericht 1999 formulierten Empfehlung, die Zugänglichkeit von Cannabisprodukten über ein Regulierungsmodell zusteuern, das der Prävention und insbesondere dem Jugendschutz die notwendige Beachtung schenkt. Eine solche Lösung würde eine materiellrechtliche Strafbefreiung für den eigenen Konsum und seine Vorbereitungshandlungen beinhalten. In Berücksichtigung der internationalen Konventionen bliebe der Grosshandel strafbar. Dies schliesst aber nicht aus, dass für den Kleinhandel im oben beschriebenen Rahmen eine Opportunitätsregelung geschaffen wird. Die rechtliche Grundlage dazu wäre im Betäubungsmittelgesetz festzulegen.

Tabak und Cannabis bei US-Teenagern

Auf alternet.org sind interessante Zahlen zur Entwicklung von Tabak- und Cannabiskonsum unter Teenagern in den letzten 15 Jahren zu finden: If Tobacco Regulation Works, Why Not Regulate Marijuana?

Im Jahre 1992 haben 3.7 Prozent der amerikanischen Achtklässler Marijuana konsumiert, 2007 waren es 5,7 Prozent. Bei den Zwölftklässlern stieg der Konsum von 11,9 auf 18,8 Prozent. Dies trotz harschester Repression.Bei den Cigaretten hingegen, wo Prävention und regulierte Abgabe praktiziert wurden, sank der Konsum bei den Achtklässlern von 27,8 auf 21,6 Prozent, bzw. bei den Achtklässlern von 15,5 auf 7,1 Prozent. Unter den Zehntklässlern wird heute sogar leicht mehr Marijuana konsumiert als Cigaretten.

Diese Zahlen müssten all den Repressionsfanatikern zu denken geben. Tun sie aber nicht, denn beim Cannabis geht es um Ideologie und Kulturkampf, nicht um Vernunft.

Hier noch ein paar weitere interessante US-Zahlen, aus einem Kommentar von thoughtcriminal bei alternet.org:

The leading causes of death in 2000 were tobacco (435,000 deaths; 18.1% of total US deaths), poor diet and physical inactivity (400,000 deaths; 16.6%), and alcohol consumption (85,000 deaths; 3.5%). Other actual causes of death were microbial agents (75,000), toxic agents (55,000), motor vehicle crashes (43,000), incidents involving firearms (29,000), sexual behaviors (20,000), and illicit use of drugs (17,000).

A sane drug policy would apply equally to alcohol, tobacco, cannabis, opium, cocaine and to other drugs. Recreational drugs could be made legal, sold to people at licensed locations (just as alcohol and tobacco are today), and the taxes would go to state and local governments. Laws banning drug use by minors, illicit traffic, and so could be implemented.

Today, around half of all newly sentenced prisoners are drug offenders (In 1970, it was 16%). Of the 2.2 million people in U.S. prisons, perhaps a quarter are there on non-violent drug charges. Since it costs as much as $50,000 a year to hold and feed a prisoner, releasing all those people (around half a million people) would save the government about $25 billion dollars a year!