AHV und Ehegatten-Splitting

Von der AHV habe ich für meine vor vier Jahren verstorbene Frau Stella eine rückwirkende Rechnung über CHF 1’136.50 fürs Jahr 2010 erhalten. Ich fand diese Rechnung seltsam und unverständlich und habe bei der AHV angerufen. Dort hat man mir beschieden, dass ich als Erbe meiner Frau verpflichtet sei, diese Rechnung zu bezahlen.

Wenn ich schon bezahlen muss, dann sollte ich ja auch etwas dafür erhalten, habe ich mir gedacht. Auf meine diesbezügliche Frage antwortete man mir, dass selbstverständlich das Ehegatten-Splitting zur Anwendung komme. Auch dieser Begriff war mir unbekannt, und ich habe erfahren, dass ich die Hälfte der AHV meiner verstorbenen Frau erhalten würde, und sie (die verstorbene Frau) theoretisch die Hälfte meiner AHV.

Nun ist es so, dass in unserer 33jährigen Ehe vorwiegend ich gearbeitet habe. Stella hat sich um unseren Sohn Sean gekümmert, als er noch klein war. Später verfiel sie in eine langjährige Depression, aus der die langjährige Krebserkrankung resultierte, der sie schliesslich zum Opfer fiel. Sie hat also sehr wenig AHV einbezahlt, ich umso mehr. Nun wird mir die Hälfte der mir zustehenden AHV weggenommen, um sie (theoretisch) meiner verstorbenen Frau zukommen zu lassen. Ich erhalte dafür die Hälfte ihrer minimalen AHV-Rente. Es wird mir also ein gewichtiger Teil meiner AHV-Rente gestohlen, für die ich ein Leben lang geackert habe. Ich bin schockiert.

2 Gedanken zu “AHV und Ehegatten-Splitting

  1. lass dich doch mal beim Beobachter in der Rechtsabteilung beraten. Aber das mit der AHV ist wirklich tricky, davon kann ich selbst ein Lied singen.

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