Manche mögen sich an den Film ‘Super Size Me’ erinnern, wo ein armer Kerl während eines ganzen Monats sich nur von McDonalds-Food ernährte und dabei schwer krank wurde. Nun hat der US-Komiker Doug Benson den Dokumentarfilm ‘Super High Me’ gedreht, in dem er während 30 Tagen permanent inhaliert, Marijuana kifft, Vaporizer reinzieht, Joints und Bongs raucht, Cookies isst - Cannabis total!
Und das unter ständiger ärztlicher Ueberwachung. Wir sind gespannt…
Zum ersten Mal seit fast 25 Jahren machen zwei amerikanische Parlamentarier einen Vorstoss für die Legalisierung von Cannabis: Barney Frank (Demokrat, Massachusetts) und Ron Paul (Republikaner, Texas) fordern gemeinsam unter dem Titel House Bill HR 5843, an ‘Act to Remove Federal Penalties for Personal Use of Marijuana by Responsible Adults.’, dass der private Gebrauch von Cannabis durch mündige Erwachsene durch keinerlei Strafen bedroht wird.
Die parlamentarische Initiative erfolgt in enger Zusammenarbeit mit NORML und dessen langjährigem Geschäftsführer Keith Stroup. Stroup schreibt im NORML-Newsletter. “Millions of hard-working Americans use marijuana. Most consume it responsibly, in the privacy of their own homes, and in a manner similar to alcohol. Why then are we spending millions of dollars each year to arrest these otherwise law-abiding individuals? It’s time to end the madness; it’s time to stop arresting responsible marijuana consumers. I urge you to support House Bill HR 5843, an ‘Act to Remove Federal Penalties for Personal Use of Marijuana by Responsible Adults’.
NORML fordert alle amerikanischen Bürger auf, ihre Abgeordenten am 21.4. 2008 mit Telefonen und emails zu überschwemmen. Dies ist der vorgeschlagene email-Text: I’m writing today to urge your support for H.R. 5843, an “Act to Remove Federal Penalties for Personal Use of Marijuana by Responsible Adults,” which seeks to eliminate federal penalties for the possession and non-for-profit distribution of small amounts of cannabis.
Specifically, the bill would eliminate federal penalties prohibiting the personal use and possession of up to 100 grams (3 1/2 ounces) of marijuana, and for the not-for-profit transfers of up to one ounce of cannabis. This common sense change will ensure that adults who possess small quantities of cannabis for their own personal use will no longer be subject to arrest or prosecution, or the emotional, social, and financial hardships that follow.
Otherwise law-abiding citizens who use marijuana responsibly are not part of the crime problem, and we must stop treating them like criminals. In 2006, the last year for which national data is available, law enforcement arrested over 829,000 persons for marijuana violations – the highest annual total ever recorded. Of those arrested, approximately 90 percent were charged with minor marijuana possession only.
Seldom emphasized penalties associated with a minor marijuana conviction include probation and mandatory drug testing, loss of employment, loss of child custody, removal from subsidized housing, asset forfeiture, loss of student aid, loss of voting privileges, loss of adoption rights, and the loss of certain federal welfare benefits such as food stamps. Thousands of Americans suffer such sanctions every day – at a rate of one person every 38 seconds. Surely, our limited law enforcement resources would be better served targeting more serious and violent crimes.
On this latter point, most Americans agree. Marijuana decriminalization currently enjoys support from the majority of Americans. According to a CNN/Time Magazine poll, 76% of US citizens favor a fine over criminal penalties for the possession of marijuana. In fact, twelve states – representing one third of the population of the United States – have already enacted various forms of marijuana decriminalization, eliminating criminal sanctions for cannabis possession. Vermont, New Hampshire, and Massachusetts are currently considering similar options.
Once again, I urge you to support the passage of H.R. 5843. It is a common sense approach that will refocus law enforcement resources on fighting violent and more serious crimes. Please support H.R. 5843 and stop arresting responsible adult marijuana consumers.
Wie Alternet berichtet, setzt sich der zweitgrösste amerikanische Mediziner-Verband “American College of Physicians” in einem im Februar 2008 veröffentlichten Positionspapier dafür ein, dass Cannabis aus der Liste der medizinisch nutzlosen Drogen gestrichen wird, dass Aerzte ohne polizeiliche Behinderung Cannabis verschreiben können und dass mit der Repression gegenüber medizinischen Cannabis-Konsumenten endlich Schluss gemacht wird.
Gemäss dem 124′000 Mitglieder umfassenden ACP kann der medizinische Wert von Cannabis wissenschaftlich schon längst nicht mehr bestritten werden. Dank der Vaporizer-Technologie seien auch keine Lungenschäden durch den Konsum von Cannabis zu befürchten.
Gleichzeitig wird, wie NORML berichtet, der demokratische Kongress-Abgeordnete Barney Frank (Massachusetts) eine Vorlage einbringen, die den privaten Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis entkriminalisieren soll. Gemäss CNN und TIME befürworten mehr als drei Viertel der Amerikaner die Legalisierung von Cannabis.
Zuerst zitiert Spiegel Online den StudiVZ-Geschäftsführer Marcus Riecke mit “Gott sei Dank dürfen wir Kiffer-Fotos jetzt den Behörden geben”. Wenige Stunden später heisst die Ueberschrift etwas zahmer: “”Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen Daten jetzt herausgeben”. Offenbar hat da jemand reklamiert…
Im Text geht das dann so:
SPIEGEL ONLINE: Konkret: Zu Ihnen kommt ein Staatsanwalt mit 30 Fotos aus StudiVZ-Profilen, die Leute anscheinend beim Kiffen zeigen. Er verlangt Klarnamen zu den Profilen und allen Kommentaren. Was machen Sie?
Riecke: Gott sei Dank dürfen wir bei Ermittlungsersuchen solche Daten nun herausgeben. Nutzungsdaten speichern wir bei allen Nutzern, die uns das erlaubt haben durch ihre Einwilligung.
Spiegel-TV berichtete heute abend (3.2.0 über die Grossrazzia, die die deutsche Polizei kürzlich bei deutschen Cannabispflanzern durchgeführt hatte. Zwei Grossplantagen wurden ausgehoben, ein paar mittlere und viele kleine, so zum Beispiel die Pflanzung eines Richters und einer Rechtsanwältin, die zusammen im Keller 13 Pflanzen gezogen hatten, und die nun mit der vollen Härte des deutschen Betäubungsmittelgesetzes rechnen müssen.
Die Fahnder hatten einen Gartenbedarf-Grosshändler verdeckt überwacht, seine emails mitgelesen und seine Kundendatenbank durchforstet. Unter einem repressiven Regime einschlägige Werkzeuge online einzukaufen, ist wohl nicht das Klügste, da schickt man besser die Oma zum Shopping.
Flashback in die sechziger Jahre: beim Spiegel wird immer noch von Rauschgift gesprochen, wenn von Cannabis die Rede ist. Tief ist das Blatt gesunken, seit Augstein nicht mehr da ist, der selber immerhin mal mit 40 Gramm Haschisch in Sardinien erwischt worden war. In einem anderen Beitrag derselben Sendung wurden betrunkene Disco-Schläger gezeigt. Alkohol ist nun wirklich sehr giftig, aber da redet keiner von Rauschgift…
Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) gelangt in ihrem Bericht vom 7.1.2008 zu einer vorsichtigen Empfehlung der regulierten Freigabe des Cannabiskonsums und entspricht somit weitgehend den Forderungen der Initiative “Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität”.
Hier die Schlussfolgerungen aus dem Bericht “Cannabis 2008: Lagebeurteilung und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen”:
Die Erkenntnisse über den Cannabiskonsum und seine Folgen sollten nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit den Gefährdungen, die gesamthaft mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen (legale und illegale) in Zusammenhang stehen. Cannabiskonsum ist, wie der Konsum von Alkohol oder Tabak, nicht «gut» oder «schlecht» im Sinne eines Werturteils.
Die beschriebenen Folgen von Cannabiskonsum zeigen, dass eine Verharmlosung nicht gerechtfertigt ist – ebenso wenig wie bei anderen psychoaktiven Substanzen. Ein direkter Vergleich der möglichen körperlichen, psychischen und sozialen Schäden durch Cannabis und durch andere Substanzen lässt den Schluss zu, dass sich die Bekämpfung dieser Auswirkungen nach vergleichbaren Kriterien ausrichten sollte. Die Erfahrungen im Alkohol- und Tabakbereich zeigen, dass sich mit Regulierungsmassnahmen gute Erfolge erzielen lassen.
So wird zum Beispiel der Jugendschutz in diesen Bereichen besser als früher gewährleistet.Es bestehen keine objektiven Gründe, bei der Bekämpfung des Cannabismissbrauchsgrundsätzlich anders vorzugehen.
Eine Aufhebung der Konsumbestrafung im Betäubungsmittelgesetz schliesst keineswegsaus, den Konsum von Cannabis in definierten Situationen oder an zu bezeichnenden Ortenals Übertretung mit Bussen zu bestrafen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Konsumverbot in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf dem Areal von Schul- und Sportanlagen.
Zudem ist es durchaus denkbar, ähnliche Formen der Marktregulierung, wie sie sich im Bereich Tabak, Alkohol oder Medikamente bewährt haben, auch für den Cannabismarkt vorzusehen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass man zwar auf die generelle Strafbarkeit des Konsums verzichtet, den Handel mit Cannabisprodukten aber grundsätzlich weiterhin mit Strafe bedroht.
Gleichzeitig müsste dann aber im Betäubungsmittelgesetz die Möglichkeitgeschaffen werden, unter genau geregelten Bedingungen auf die Strafverfolgung des Anbaus und Kleinhandels von Cannabis zu verzichten. Diese Bedingungen könnten wie folgt lauten:
- kein Verkauf an Jugendliche und an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Verkauf nur in konzessionierten Verkaufsstellen, kein Verkauf an Automaten
- Meldepflicht und Begrenzung der Höchstmengen im Bezug auf Anbau, Lagerhaltung und Einzelverkauf
- Regulierung oder Deklarationspflicht bezüglich THC-Gehalt
- Werbeverbot
- Marktregulierung mit Bezugskarten (um die Bezüge pro Person zu limitieren)
Solche marktregulierende Massnahmen könnten durch eine Abgabe auf dem Verkaufspreisfinanziert werden.
Repressive Massnahmen gegen den Konsum und den Kleinhandel nach zurzeit geltendem Recht haben nur begrenzte Wirkung und müssen an ihren finanziellen und sozialen Folgekosten gemessen werden. Sie erschweren auch präventive Massnahmen, die sich in einem regulierten Markt besser und wirkungsvoller durchführen lassen.
Zusammenfassend erachtet die EKDF den Konsum von Cannabisprodukten als ein mit klaren Risiken verbundenes Verhalten. Sie erachtet das Strafrecht aber grossmehrheitlich als ungeeignete Antwort auf dieses Verhalten. Für eine «Liberalisierung» im Sinne einer freien, nicht geregelten Zugänglichkeit besteht allerdings kein Anlass.
Die Kommission bleibt daher grossmehrheitlich bei ihrer im Cannabisbericht 1999 formulierten Empfehlung, die Zugänglichkeit von Cannabisprodukten über ein Regulierungsmodell zusteuern, das der Prävention und insbesondere dem Jugendschutz die notwendige Beachtung schenkt. Eine solche Lösung würde eine materiellrechtliche Strafbefreiung für den eigenen Konsum und seine Vorbereitungshandlungen beinhalten. In Berücksichtigung der internationalen Konventionen bliebe der Grosshandel strafbar. Dies schliesst aber nicht aus, dass für den Kleinhandel im oben beschriebenen Rahmen eine Opportunitätsregelung geschaffen wird. Die rechtliche Grundlage dazu wäre im Betäubungsmittelgesetz festzulegen.
Der unkonventionelle Arzt Paul vertritt die Auffassung, dass Cannabis legalisiert werden sollte, und wendet sich deutlich gegen den Patriot Act, den War-on-Drugs und gegen jede Aushöhlung der persönlichen Freiheit.
Bei den Vorwahlen in Nevada vom 20. Januar belegte er hinter Romney den zweiten Platz unter den Republikanern. Viele Medien erwähnten ihn mit keinem Wort. Auf dem Blog Swiss Friends of Ron Paul wird das seltsame Medienverhalten dokumentiert.
Im Jahre 1992 haben 3.7 Prozent der amerikanischen Achtklässler Marijuana konsumiert, 2007 waren es 5,7 Prozent. Bei den Zwölftklässlern stieg der Konsum von 11,9 auf 18,8 Prozent. Dies trotz harschester Repression.Bei den Cigaretten hingegen, wo Prävention und regulierte Abgabe praktiziert wurden, sank der Konsum bei den Achtklässlern von 27,8 auf 21,6 Prozent, bzw. bei den Achtklässlern von 15,5 auf 7,1 Prozent. Unter den Zehntklässlern wird heute sogar leicht mehr Marijuana konsumiert als Cigaretten.
Diese Zahlen müssten all den Repressionsfanatikern zu denken geben. Tun sie aber nicht, denn beim Cannabis geht es um Ideologie und Kulturkampf, nicht um Vernunft.
The leading causes of death in 2000 were tobacco (435,000 deaths; 18.1% of total US deaths), poor diet and physical inactivity (400,000 deaths; 16.6%), and alcohol consumption (85,000 deaths; 3.5%). Other actual causes of death were microbial agents (75,000), toxic agents (55,000), motor vehicle crashes (43,000), incidents involving firearms (29,000), sexual behaviors (20,000), and illicit use of drugs (17,000).
A sane drug policy would apply equally to alcohol, tobacco, cannabis, opium, cocaine and to other drugs. Recreational drugs could be made legal, sold to people at licensed locations (just as alcohol and tobacco are today), and the taxes would go to state and local governments. Laws banning drug use by minors, illicit traffic, and so could be implemented.
Today, around half of all newly sentenced prisoners are drug offenders (In 1970, it was 16%). Of the 2.2 million people in U.S. prisons, perhaps a quarter are there on non-violent drug charges. Since it costs as much as $50,000 a year to hold and feed a prisoner, releasing all those people (around half a million people) would save the government about $25 billion dollars a year!
Harry J. Anslinger, war der erste Anti-Cannabis-Kreuzzügler in den USA. Zuvor war er während der Alkoholprohibition Chef der Alkohol-Polizei gewesen. Nach dem Ende der Prohibition brauchte er ein neues Betätigungsfeld für sich und seine Polizisten. Hier seine Begründung vor dem US-Kongress im Jahre 1937:
“Es gibt 100′000 Marijuana-Raucher in den USA, und die meisten sind Neger, Latinos, Filipinos und Unterhalter. Ihre satanische Musik, Jazz und Swing, kommt aus dem Gebrauch von Marijuana. Dieses Marijuana bringt weisse Frauen dazu, sexuelle Beziehungen mit Negern, Unterhaltern und anderen einzugehen.”
Rassismus, Sexualneid und Hass auf kreative Entertainer waren also die wahren Gründe für das Verbot von Cannabis. Hinzugekommen sind damals schon die Konkurrenzängste der aufstrebenden Nylon-Industrie, damals verkörpert durch die Firma Dupont, und der Papier-Industrie, die dannzumal vom Zeitungsmagnaten Hearst beherrscht wurde. Später, in den 60er-Jahren war das Hanfverbot das probate Mittel, um die Hippie-Kultur zu unterdrücken.
(”There are 100,000 total marijuana smokers in the US, and most are Negroes, Hispanics, Filipinos, and entertainers. Their Satanic music, jazz, and swing, result from marijuana use. This marijuana causes white women to seek sexual relations with Negroes, entertainers, and any others.”")
Die amerikansiche Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton, oder zumindest ihr Wahlkampfbüro, hat ihren Rivalen Barack Obama wegen seines früheren Cannabiskonsums attackiert.Obama hatte bereits im Oktober 2006 gesagt: “Klar hab’ ich inhaliert, das war ja gerade der Punkt.” Im Gegensatz zu Bill Clinton, der immer darauf beharrt hatte, nicht inhaliert zu haben. Peinlich für Hillary.