Die Schweizer Parlamentarier haben Ueli Maurer zum Bundesrat gewählt – peinlich, peinlich. Nach dem unsäglichen Blocher nun sein unsäglicher Knecht. Jetzt müssen wir uns die nächsten Jahre diese Witzfigur noch öfter ansehen, da verleidet einem die Schweizer Politik total.
Hanfinitiative abgelehnt – aber trotzdem nicht schlecht
Dezember 4, 2008Die Schweizer Hanfinitiative „Pro Jugendschutz„, die eine Freigabe des Cannabiskonsums für Erwachsene gefordert hatte, ist letzten Sonntag mit rund 63% gegen 37% der Stimmenden abgelehnt worden. Was auf den ersten Blick wie eine verheerende Niederlage aussieht, ist in Wirklichkeit gar nicht so schlecht, wenn man bedenkt, dass von den Initianten aus Mangel an Geld und organisatorischer Struktur kein nennenswerter Abstimmungskampf geführt werden konnte. Immerhin haben mehr als ein Drittel der Schweizer Stimmenden für die Hanf-Freigabe votiert! Und dies gegen die übliche Angstmacher-Kampagne, wie wahnsinnig gefährlich der Hanfkonsum sei (während die 3′000 Alkoholtoten pro Jahr in der Schweiz natürlich nicht der Rede wert sind, wie immer).
Gleichzeitig ist das revidierte Betäubungsmittelgesetz deutlich angenommen worden, das die Heroinabgabe legalisiert (und gleichzeitig ganz heimlich auch die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt). Im Ausland ist diese unwahrscheinliche Kombination der Abstimmungsresultate mit ungläubigem Staunen aufgenommen worden: Heroin legal, Cannabis verboten.
Die amerikanische Hanf-Legalisierungs-Organisation NORML hat mich dann in einem Telefon-Interview für ihren Podcast um einen Kommentar gebeten. Hier geht’s zum Podcast.
Wie soll es nun weitergehen? Ich kann den Schweizer Hanf-Aktivisten nur raten, NORML genau zu studieren. Das ist eine effiziente Organisation, die man sich zum Vorbild nehmen kann. Mit besten Kontakten in die Politik und Juristen in der Geschäftsleitung, die auch mal öffentlich was rauchen, sich verhaften lassen und einen Musterprozess führen. Gerade hat NORML einen Wettbewerb ausgeschrieben mit 10′000$ in Geldpreisen für einen Werbespot, der Obama zur Legalisierung auffordern soll.
Desinformation gegen Hanf-Initiative
Oktober 26, 2008Die am 30. November zur Abstimmung gelangende Cannabis-Entkriminalsierungs-Initiative „Pro Jugendschutz“ hat sicher viele Feinde, dass dazu aber ausgerechnet der „Verein Schweizer Hanffreunde“ (VSHF) gehört, erstaunt doch sehr. Der VSHF schaltet zurzeit eine grosse Anzahl von verwirrenden und irreführenden Inseraten, deren Ziel offensichtlich darin besteht, schlecht informierte Cannabis-Freunde dazu zu bringen, ein „Nein“ in die Urne zu legen.
Auf eine email-Anfrage beim VSHF kam die Antwort, dass eine Annahme der Initiative den Anbau von sogenanntem Nutzhanf, der kaum berauschendes THC enthält, erschweren würde. Diese Aussage entspricht aber nicht der Wahrheit, denn die Initiative äussert sich zu diesem Punkt gar nicht. Auch wurde weiter behauptet, dass der Cannabiskonsum zurzeit gar nicht illegal sei. Eine reichlich verwegene Behauptung angesichts der 30′000 bis 40′000 Schweizer, die jährlich wegen Cannabis verzeigt werden.
Die VSHF-email war nicht persönlich unterzeichnet, lediglich mit „vshf“. Offenbar will man sich nicht in die Karten gucken lassen. Das legt die Vermutung nahe, dass der VSHF von Hanfgegnern unterwandert worden ist. Eine kurze Google-Recherche hat denn auch ergeben, dass der VSHF mit der AUNS verbandelt ist, dem Rechtsaussen-Ableger der SVP. Hier ein kleiner Ausschnitt aus der VSHF-Webseite „Vortrag des VSHF an die AUNS-Generalversammlung vom 11. Mai 2002, Bern„:
Die AUNS steht im Kampf gegen den EU-Beitritt gesamtschweizerisch an vorderster Front. Wir alle wissen es und sind stolz darauf. Die Zielsetzung des Nicht-Beitritts zur EU wird auch vom mir präsidierten Verein Schweizerischer Hanffreunde/innen geteilt, kompromißlos. Warum? Weil mit dem EU-Anschluss der einheimische Hanfanbau definitiv verloren geht. Dutzende und Aberdutzende von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen wurden schon übernommen – und so wird es auch mit jener EU-Verordnung sein, die dort den Anbau von mitteleuropäischem Hanf (sativa non indica) unter absolutem Verbot stellt.
Die AUNS-Mitglieder stehen für die Selbstbestimmung, gegen die EU-Einbindung und gegen die Brüsseler Vögte, an erster Stelle. Auch der Verein Schweizer Hanffreunde verlangt, statt dauernder Anpassung an die Brüsseler Bürokratie, mehr Besinnung auf unsere wirklichen Werte. Also auf diejenigen Werte, die unser Land, die Schweizerische Eidgenossenschaft, prägen: Freiheit, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit – und nicht zuletzt gesunder Menschen verstand. Viel davon ist, wir wissen und beklagen es, schon verloren. Dieser unselige Beitritt zur UNO verstärkt dies noch.
………..
Erlauben Sie mir, lieber Herr Präsident, liebe AUNS-Mitglieder und Eidgenossen, einen wohlbekannten, etwas veränderten Satz an Sie persönlich zu richten: Sagen Sie nur ein Wort und der einheimische Hanf ist gerettet. Sagen Sie ‚Ja’ zum schweizerischen Bauernhanf und dann ist die EU definitiv aus. Das EU-Aus dank der AUNS – darauf sind wir stolz. Sagen Sie nicht ‚Ja’, dann ist es das AUS für den Gotthelf Hanf. Der Gemeindepräsident von Wangen sagte mir gestern am Telefon: „Nie werden wir den Hanf aus unserer Fahne herausnehmen, auch wenn Frau Dreifuß ihn zum Betäubungsmittel erklärt. Die Hanfpflanze bleibt, wo sie ist. Auf dem Gemeindewappen“.
Und weil wir von der AUNS in Liebe und Verantwortung zum eigenen Land, unserer Schweiz, handeln, wollen auch wir, dass der Bauernhanf bleibt, wo er ist. Auf unseren Feldern, im alltäglichen Leben. Im Rahmen der verfassungsmässigen Handels- und Gewerbefreiheit. Lass uns also folgende Resolution verabschieden: Der Nationalrat wird eingeladen, in strafrechtlich verbindlicher Form den einheimischen Bauernhanf, sativa non-indica, als Nichtbetäubungsmittel zu erklären. Die AUNS ruft das Schweizer Volk auf, die unwürdige Betäubungsmittelgesetzrevision, mit der der Bundesrat durch Verbot des schweizerischen Bauernhanfs den Weg in die EU ebnen will, mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Der AUNS-Vorstand möge dann die Resolution in Taten und Erfolg umsetzen. Als dass der schweizerische Bauernhanf uns erhalten bleibt. Und mit ihm ein großes Stück Freiheit.
Es schrieben die Deutschen anno 1942: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hand, hilft selbst sich und dem Vaterland!¨. Heute sagen wir: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hanf, hilft selbst sich und dem Schweizerland!“.
Treibende Kraft beim VSHF ist gemäss Hanf-Info der schillernde Ex-Anwalt Jean-Pierre Egger, der früher selber sehr viel Geld verdiente mit dem Verkauf von Konsumhanf. Ich kann mich noch gut erinnern, wie er vor den Kameras des Schweizer Fernsehens die Tausender-Nötli schwenkte…
Pegoraro und Cannabis
September 25, 2008Am 30. November 2008 kommt die Hanflegalisierungs-Initiative „Pro Jugendschutz“ zur Abstimmung, und die Wogen beginnen hochzugehen. In einem Interview mit der Basler Zeitung verbreitete die Baselbieter FDP-Regierungsrätin Sabine Pegoraro einen so unglaublichen Stuss, dass ich mich gezwungen sah, in die Tasten zu greifen und einen Leserbrief zu schreiben:
Beim Cannabis verrät Frau Pegoraro nicht nur die liberalen Grundsätze ihrer Partei, sie verbreitet auch Unwahrheiten. Es stimmt einfach nicht, dass Cannabis fünfmal schädlicher sei als Zigaretten, ganz im Gegenteil: in der Schweiz sterben pro Jahr 8′000 Menschen an den Folgen des Zigarettenkonsums, aber kein einziger an Cannabis. Die von ihr aufgeführten Gehirnschädigungen sind nicht im geringsten belegt. Auch ein Zusammenhang zwischen jugendlichem Hanfkonsum und Schizophrenie ist keineswegs gesichert und unter Fachleuten höchst umstritten. Frau Pegoraro biegt sich die Fakten zurecht gemäss ihren ideologischen Scheuklappen. Als Privatmensch darf man das, doch als Regierungsrat gebietet das Amt eine seriöse Information der Oeffentlichkeit und nicht deren Irreführung.
Frau Pegoraro, die das Justizministerium unter sich hat, ist übrigens die Ehefrau eines verurteilten Finanzbetrügers (ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung). Sowas gibt’s auch nur in der Bananenrepublik Baselland.
Riesenspinnen
Mai 17, 2008Über in Europa zuvor unbekannte Riesenspinnen berichtet Spiegel-Online, und Sichtungen wurden keine fünf Kilometer von unserem Wohnort in Lausen, Baselland, gemeldet. Die Tiere mit einer Spannweite von bis 18 cm rotten sich zu Knäueln von Hunderten Lebewesen zusammen und – wie in einem billigen Horrorstreifen oder einem Science Fiction B-Movie – beginnen gemeinsam auf und ab zu schwingen, wenn sich jemand ihnen nähert. Gruselig. Zumindest greifen sie Menschen offenbar nicht an.
Diese grossen Verwandten der Weberknechte (in der Schweiz Zimmermanns-Spinnen genannt) könnten aus Mexico importiert worden sein, doch im grossen Ganzen sind die Wissenschaftler ziemlich ratlos, denn die Eindringlinge sind nicht identisch mit den mexikanischen Riesenspinnen. Vielleicht sind es Mutationen aus einer Gift- oder Atommüll-Deponie? An so etwas denkt jedenfalls der Simpsons-Fan als erstes…
In den regionalen Medien habe ich noch keinerlei Berichte zu diesem unangenehmen Phänomen gesehen.
Eidgenössische Drogenkommission empfiehlt Cannabis-Regulierung
Januar 25, 2008Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) gelangt in ihrem Bericht vom 7.1.2008 zu einer vorsichtigen Empfehlung der regulierten Freigabe des Cannabiskonsums und entspricht somit weitgehend den Forderungen der Initiative „Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität“.
Hier die Schlussfolgerungen aus dem Bericht „Cannabis 2008: Lagebeurteilung und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen“:
Die Erkenntnisse über den Cannabiskonsum und seine Folgen sollten nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit den Gefährdungen, die gesamthaft mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen (legale und illegale) in Zusammenhang stehen. Cannabiskonsum ist, wie der Konsum von Alkohol oder Tabak, nicht «gut» oder «schlecht» im Sinne eines Werturteils.
Die beschriebenen Folgen von Cannabiskonsum zeigen, dass eine Verharmlosung nicht gerechtfertigt ist – ebenso wenig wie bei anderen psychoaktiven Substanzen. Ein direkter Vergleich der möglichen körperlichen, psychischen und sozialen Schäden durch Cannabis und durch andere Substanzen lässt den Schluss zu, dass sich die Bekämpfung dieser Auswirkungen nach vergleichbaren Kriterien ausrichten sollte. Die Erfahrungen im Alkohol- und Tabakbereich zeigen, dass sich mit Regulierungsmassnahmen gute Erfolge erzielen lassen.
So wird zum Beispiel der Jugendschutz in diesen Bereichen besser als früher gewährleistet.Es bestehen keine objektiven Gründe, bei der Bekämpfung des Cannabismissbrauchsgrundsätzlich anders vorzugehen.
Eine Aufhebung der Konsumbestrafung im Betäubungsmittelgesetz schliesst keineswegsaus, den Konsum von Cannabis in definierten Situationen oder an zu bezeichnenden Ortenals Übertretung mit Bussen zu bestrafen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Konsumverbot in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf dem Areal von Schul- und Sportanlagen.
Zudem ist es durchaus denkbar, ähnliche Formen der Marktregulierung, wie sie sich im Bereich Tabak, Alkohol oder Medikamente bewährt haben, auch für den Cannabismarkt vorzusehen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass man zwar auf die generelle Strafbarkeit des Konsums verzichtet, den Handel mit Cannabisprodukten aber grundsätzlich weiterhin mit Strafe bedroht.
Gleichzeitig müsste dann aber im Betäubungsmittelgesetz die Möglichkeitgeschaffen werden, unter genau geregelten Bedingungen auf die Strafverfolgung des Anbaus und Kleinhandels von Cannabis zu verzichten. Diese Bedingungen könnten wie folgt lauten:
- kein Verkauf an Jugendliche und an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Verkauf nur in konzessionierten Verkaufsstellen, kein Verkauf an Automaten
- Meldepflicht und Begrenzung der Höchstmengen im Bezug auf Anbau, Lagerhaltung und Einzelverkauf
- Regulierung oder Deklarationspflicht bezüglich THC-Gehalt
- Werbeverbot
- Marktregulierung mit Bezugskarten (um die Bezüge pro Person zu limitieren)
Solche marktregulierende Massnahmen könnten durch eine Abgabe auf dem Verkaufspreisfinanziert werden.
Repressive Massnahmen gegen den Konsum und den Kleinhandel nach zurzeit geltendem Recht haben nur begrenzte Wirkung und müssen an ihren finanziellen und sozialen Folgekosten gemessen werden. Sie erschweren auch präventive Massnahmen, die sich in einem regulierten Markt besser und wirkungsvoller durchführen lassen.
Zusammenfassend erachtet die EKDF den Konsum von Cannabisprodukten als ein mit klaren Risiken verbundenes Verhalten. Sie erachtet das Strafrecht aber grossmehrheitlich als ungeeignete Antwort auf dieses Verhalten. Für eine «Liberalisierung» im Sinne einer freien, nicht geregelten Zugänglichkeit besteht allerdings kein Anlass.
Die Kommission bleibt daher grossmehrheitlich bei ihrer im Cannabisbericht 1999 formulierten Empfehlung, die Zugänglichkeit von Cannabisprodukten über ein Regulierungsmodell zusteuern, das der Prävention und insbesondere dem Jugendschutz die notwendige Beachtung schenkt. Eine solche Lösung würde eine materiellrechtliche Strafbefreiung für den eigenen Konsum und seine Vorbereitungshandlungen beinhalten. In Berücksichtigung der internationalen Konventionen bliebe der Grosshandel strafbar. Dies schliesst aber nicht aus, dass für den Kleinhandel im oben beschriebenen Rahmen eine Opportunitätsregelung geschaffen wird. Die rechtliche Grundlage dazu wäre im Betäubungsmittelgesetz festzulegen.
Goethe über Freiheit und die Schweizer
Januar 10, 2008Frei wären die Schweizer? Frei diese wohlhabenden Bürger in den verschlossenen Städten? Frei diese armen Teufel an ihren Klippen und Felsen? Was man dem Menschen nicht alles weismachen kann! Besonders wenn man so ein altes Märchen in Spiritus aufbewahrt.
Sie machten sich einmal von einem Tyrannen los und konnten sich in einem Augenblick frei denken; nun erzählen sie das alte Märchen immerfort, man hört bis zum Überdruß, sie hätten sich einmal frei gemacht und wären frei geblieben; und nun sitzen sie hinter ihren Mauern, eingefangen von ihren Gewohnheiten und Gesetzen, ihren Fraubasereien und Philistereien, und da draußen auf den Felsen ist’s auch wohl der Mühe wert, von Freiheit zu reden, wenn man das halbe Jahr vom Schnee wie ein Murmeltier gefangengehalten wird.
Südstaaten: bis zu 30% der Schwarzen ohne Wahlrecht
Dezember 14, 2007Die extrem harschen amerikanischen Drogengesetze, die vor allem gegen Nicht-Weisse angewandt werden, haben den von der Rechten erwünschten Nebeneffekt, dass in den Südstaaten der USA 30 Prozent der Schwarzen kein Wahlrecht mehr besitzen. Dies berichtet alternet.org und zieht daraus den Schluss, dass die US-Drogengesetze heute das grösste Bürgerrechtsproblem darstellen.
Ganz so krass wie in den USA ist es in der Schweiz nicht. Das skandalös ungerechte Strassenverkehrsgesetz, das länger zurückliegenden und minimalen Cannabiskonsum mit Führerscheinentzug bestraft, ist jedoch ebenfalls eine grausame und unfaire Bestrafung, da es den Betroffenen grosse berufliche Probleme auferlegt.
Hier ein Ausschnitt aus dem Originaltext von alternet.org:
The struggle to bring some justice to federal cocaine laws is just one part of a bigger struggle to undo the damage being done by the war on drugs. In a recent op-ed in New Orleans’ Times-Picayune, former ACLU Executive Director and current Drug Policy Alliance President Ira Glasser makes the case that drug prohibition is one of the major civil rights issues of our day.
„The racially discriminatory origin of most [drug] laws is reinforced by the disparate impact they have on racially targeted drug felons. In the states of the Deep South, 30 percent of black men are barred from voting because of felony convictions. But all of them are nonetheless counted as citizens for the purpose of determining congressional representation and electoral college votes. The last time something like this happened was during slavery, when three-fifths of slaves were counted in determining congressional representation.
„Just as Jim Crow laws were a successor system to slavery in the attempt to keep blacks subjugated, so drug prohibition has become a successor system to Jim Crow laws in targeting black citizens, removing them from civil society and then barring them from the right to vote while using their bodies to enhance white political power in Congress and the electoral college.“
Blocher abgewählt!
Dezember 12, 2007Blocher wurde von der neu gewählten Bundesversammlung abgewählt – so geil !!!
Die SVPler fluchen und schimpfen, doch auch mit einem Wähleranteil von 29 Prozent sind sie halt doch nur eine Minderheit – zwar eine lautstark pöbelnde, aber eben doch eine Minderheit. Und wenn sie sich nun spalten werden, so sind die Zürcher Hardliner eine noch kleinere Minderheit.
Jetzt sind wir gespannt auf Eveline Widmer-Schlumpf, sie macht einen intelligenten und sympathischen Eindruck. Endlich mal wieder ein erfreuliche Ueberraschung in der Schweizer Politik.
Schlumpfine und der Fürst der Finsternis (by Melchior)
Dunkle Wolken
Dezember 12, 2007Am Montag hat der Schweizer Nationalrat die Volksinitiative „Pro Jugendschutz“ zur Entkriminalisierung von Cannabis mit 106 zu 70 Stimmen abgelehnt. Einmal mehr wurden die altbekannten und längst widerlegten Argumente vorgebracht: Cannabis sei eine gefährliche Droge, die wissenschaftlich noch nicht genügend erforscht sei, Cannabis sei eine Einstiegsdroge usw. Wo doch jeder, der sich unvoreingenommen informiert, sehr schnell wissen kann, dass Alkohol und Nikotin weitaus gefährlicher sind als Hanf, und dass Milch bei weitem die gefährlichste Einstiegsdroge ist, denn 100% aller Junkies haben mit Milch begonnen – was beweist, dass man mit Statistiken so ziemlich jeden Mist beweisen kann.
Das Problem ist, dass Vernunft in dieser Diskussion überhaupt nichts bewirkt. Schon der britische Hanfdrogen-Report anfangs des 20. Jahrhunderts hat aufgezeigt, dass selbst jahrzehntelanges Konsumieren keine schwerwiegenden Schäden nach sich zieht und dass Cannabis ein relativ harmloses Kraut ist, das zudem viele heilsame Wirkungen aufweist. Der New Yorker La Guardia-Report in den 40er Jahren des letzten Jahrhunderts hat das bestätigt, und unzählige weitere Studien sind zu ähnlichen Ergebnissen gekommen, obwohl es für Wissenschaftler äusserst schwierig ist, für eine unvoreingenommene Studie Bewilligungen und Gelder zu erhalten. Umgekehrt ist es vor allem in den USA sehr einfach seine Karriere zu befördern, wenn das Ziel einer Studie darin besteht, die Gefährlichkeit von Cannabis zu beweisen.
Es geht vielmehr darum – und da muss ich mich leider wiederholen – unbequeme und tendenziell rebellische Minderheiten unter dem Daumen zu halten. Dazu ist das Cannabisverbot doch ein wunderbar probates Mittel: immer ist ein Vorwand vorhanden, um Menschen anzuhalten und zu durchsuchen und anhand ihrer gespeicherten Handynummern ganze Beziehungsnetze zu durchleuchten. Besonders praktisch sind die Strassenverkehrsgesetze, die es in der Schweiz und anderen Ländern ermöglichen, selbst Gelegenheitskonsumenten den Führerausweis zu entziehen – die Grenzwerte sind so tief angesetzt, dass auch ein Konsum, der vor zehn Tagen stattgefunden hat und die Fahrtüchtigkeit nicht im geringsten beeinträchtigt, für einen Ausweisentzug ausreicht. Traurig zu sehen, dass auch Grüne, wie die mir persönlich bekannte und geschätzte Esther Maag, resolute Befürworter dieses diskriminierenden Gesetzes-Machwerks waren.
In den Vereinigten Staaten sind vorwiegend Schwarze und andere Nicht-Weisse Opfer der Drogengesetze. Das kommt der Rechten sehr zupass, denn Vorbestrafte verlieren ihr Wahlrecht, sodass ein grosser Teil der tendenziell demokratisch ausgerichteten schwarzen Bevölkerung zum vornherein von den Wahlen ausgeschlossen werden kann.
Dass die Unterdrückung des Cannabiskonsums und die Verknappung des Hanf-Angebots zu vermehrtem Alkoholkonsum mit seinen sattsam bekannten gewalttätigen Folgen führt, wird von den rechts ausgerichteten Politikern gerne in Kauf genommen, denn mehr Gewalt bringt die Zustimmung der Bürger zu mehr Polizei, härterem Durchgreifen, mehr Ueberwachung und zu einer generellen Einschränkung der individuellen Freiheit und der Bürgerrechte. Dazu passt auch, dass die von den Politikern erzeugte Schwarzmarkt-Situation kriminelle und terroristische Organisationen fördert, denn Terror ist die beste Begründung für die faschistoiden Gesetze, die in den sogenannt aufgeklärten westlichen Demokratien zur Tagesordnung geworden sind.
Es besteht die Gefahr eines neuen Faschismus, der noch viel gefährlicher wird als die Nazi-Herrschaft, denn heute wird die Unterdrückung perfektioniert mit flächendeckender Video-Ueberwachung, mit Software, die einen Menschen anhand seiner Art sich zu bewegen identifizieren kann, mit routinemässiger Durchsuchung von elektronischer Kommunikation und Telefongesprächen, mit der Aufzeichnung aller Aufenthaltsorte eines Menschen anhand seines Mobiltelefons und mit der Erstellung vollständiger Profile jeden Bürgers aufgrund seiner Lektüre und seiner Aeusserungen im Internet. Winzige Drohnen mit Videokameras werden heute schon in den USA eingesetzt, um bei Musik-Festivals Cannabis-Konsumenten herauszupicken und zu verhaften.
Solange die einigermassen demokratischen Strukturen noch funktionieren, ist das noch nicht ganz schlimm. Wenn aber autoritäre Kreise die Macht übernehmen, ist für die vollständige Unterdrückung technologisch alles schon bestens vorbereitet. Dunkle Wolken am Horizont.
Verfasst von pjwassermann
Verfasst von pjwassermann 
Verfasst von pjwassermann 
