US-Regierung stoppt Unterdrückung von medizinischem Cannabis

Oktober 19, 2009

Na, das macht doch Freude: nun gibt die US-Regierung unter Präsident Obama die offizielle Weisung an die Drug Enforcement Agency DEA, dass medizinische Cannabis-Konsumenten in den 14 Bundesstaaten nicht mehr verfolgt werden dürfen, wo Medical Cannabis legalisiert worden ist. Das nimmt auch den Druck von den Pflanzern und Verteilstellen, die in den letzten Jahren immer wieder Opfer von Razzien und mutwilliger Zerstörung durch DEA-Agenten geworden sind. Weiterhin verfolgt wird der Verkauf an Minderjährige, sowie Geldwäscherei und illegaler Waffenbesitz.

Spiegel-Online, HuffingtonPost, 20min-Online

Kritiker merken allerdings an, dass es sich beim Memo der Obama-Regierung immer noch um eine mehr oder weniger unverbindliche Weisung handelt. Im amerikanischen Parlament ist der Gesetzesentwurf House Bill 2835 hängig, der der DEA weitere Eingriffe verunmöglichen würde.


Hanfplantage ausgehoben – Polizei arbeitet für organisierte Kriminalität

September 29, 2009

Immer wieder berichten die Polizei und Schweizer Medien stolz davon, eine Hanfplantage ausgehoben zu haben, so zum Beispiel heute in 20Minuten-Online. Da geht es um 130 Pflanzen mit einem Marktwert von 20′000 Franken, also um einen Pflanzer, der für sich und seinen Kollegenkreis anbaut.

Hat denn die Polizei wirklich nichts wichtigeres zu tun? Erwischt werden ohnehin nur die kleinen Fische. Das heisst die Polizei betreibt aktiv eine Marktbereinigung zugunsten der organisierten Kriminalität, denn die Nachfrage ist natürlich weiterhin vorhanden.

Diese Polizei-Aktionen treiben die Preise für Cannabis hoch, machen es schwerer erhältlich und verschieben somit den Drogenkonsum vorwiegend der jungen Leute in Richtung Alkohol und Kokain. Und dann fragt man sich allerseits ratlos, weshalb denn die Gewalt und die Brutalität auf den Strassen ständig zunimmt…

In den USA hat es in den letzten Jahren viele erfolgreiche Initiativen auf Bundesstaats-, Stadt- und Gemeinde-Ebene gegeben, den Kampf gegen Cannabis zur niedersten Priorität der Polizei zu machen. Weshalb gibt es in Europa keine Politiker, die diese Anregung aufnehmen?

Im Herbst 2008 haben 38 Prozent der abstimmenden Schweizer für die Legalisierung von Cannabis votiert. Dies, obwohl keinerlei Kampagne für die Initiative stattgefunden hatte. Politiker versprachen dann, diese respektable Ergebnis zu berücksichtigen. In der Realität findet das genaue Gegenteil statt, die grosse schweigende Minderheit der Cannabis-Konsumenten wird täglich weiterhin oder sogar noch vermehrt schikaniert.


Banksters, Gier und Hunger

September 12, 2009

Ende 2008 zahlten sich die Wallstreet-Banker 18 Milliarden Dollar an Boni aus – den sechsthöchsten Betrag aller Zeiten. Sie kassierten damit exakt das zehnfache der 1,8 Milliarden, die im gleichen Jahr von sämtlichen Staaten der Welt als Hilfe gegen den Hunger aufgebracht wurden. Für eine Milliarde Menschen.

Zitat aus Tages-Anzeiger, Zürich


„konservativ“ gehört abgeschafft

September 12, 2009

Guter Text von Matthias Matussek bei Spiegel-Online: Wie ich aus Versehen ein Linker wurde. Versehen mit einem Bild des dauergrinsenden Banksters Ackermann und seiner Freundin Merkel.

Nur: die Bezeichnung „konservativ“ für Rechts-Aussen-Politiker gehört nun wirklich mal abgeschafft. Konservativ heisst doch „bewahrend“, worauf uns zum Beispiel das Wort Konserve hinweist. Diese Leute, denen nur das Profit-Interesse der obersten Schicht am Herzen liegt, und die dabei freudig die ganze Oekosphäre und die anderen 90% der Gesellschaft kaputtmachen, sind nicht konservativ, sie sind destruktiv.

Etwas mehr Sprachbewusstsein, bitte.


Mit Cannabis gegen Gewalt

August 23, 2009

Ein Freund von uns und seine Kumpels wurden am letzten Wochenende auf dem Gempen (Nähe Basel) von einer 15 bis 20 Mann starken Gruppe von jungen Leuten brutal zusammengeschlagen. Die Schläger waren stark betrunken. Siehe den Artikel in der Basler Zeitung.

Der Zusammenhang zwischen der in den letzten Jahren enorm verstärkten Cannabis-Repression in der Schweiz und der zunehmenden Gewalt ist kaum jemandem bewusst. Dabei ist er offensichtlich: seit Gras und Haschisch durch polizeiliche Massnahmen vor allem gegen Plantagen verknappt worden sind, besaufen sich die jungen Leute, und logischerweise nehmen Vandalismus und brutale Gewalt zu.

Zu diesem Thema ist in den USA ein neues Buch von Paul Armentano und Steve Fox erschienen: Marijuana Is Safer: So Why Are We Driving Americans to Drink?, zu deutsch: „Cannabis ist sicherer – weshalb treiben wir die Amerikaner zum Alkohol?“.

Das Buch behandelt zwei Hauptthemen:
1. Viele Leute glauben immer noch, Cannabis sei gefährlicher als Alkohol, und das ist völlig falsch. Alkohol ist eine harte Droge, sehr giftig für den Körper und fordert jährlich 3′000 direkte Todesopfer alleine in der Schweiz. Dabei sind die durch Alkohol ausgelösten Gewalttaten und Unfälle nicht eingerechnet, ebensowenig das Leid, das die Familien von Alkoholikern ertragen müssen.
Cannabis hingegen ist ungiftig, es gibt keinen einzigen dokumentierten Todesfall durch Cannabis. Wenn es ohne Nikotin geraucht wird, ist kein Lungenschaden zu erwarten, siehe die Langzeitstudie der University of California. In einem Interview mit Alternet geht Paul Armentano auch auf andere Behauptungen von Cannabis-Gegenern ein, wie die Psychosen-Angstmacherei, für die keine wissenschaftlich haltbare Begründung vorliegt.

2. Der soziale Schaden durch Alkohol ist enorm, vor allem durch Autofahren und Gewalttaten unter Alkohol-Einfluss. Demgegenüber führt Cannabis zu einem vorsichtigeren Fahrstil und dämpft Aggressionen ab. Womit nicht gesagt sein soll, dass die Leute zum Autofahren kiffen sollen, aber es ist absurd und ungerecht, dass selbst um Tage und Wochen zurückliegender Cannabisgenuss zum Führerschein-Entzug führt. Jedenfalls brauchen wir eine öffentliche Diskussion darüber, ob es nicht vernünftiger sein könnte, Cannabis allgemein zugänglich zu machen, um uns vor der zunehmenden Gewalt zu schützen.

Marijuana Is Safer

Marijuana Is Safer'


Cannabis: es bewegt sich was in den USA

März 1, 2009

Es bewegt sich was in den USA zum Thema Cannabis: US-Justizminister Eric Holder hat weitere Ueberfälle der Drug Enforcement Agency DEA auf legale medizinische Cannabis-Verteilstätten untersagt.

Ein Reporter hatte gefragt, ob die in Kampfmontur ausgeführten DEA-Razzien, bei denen routinemässig Einrichtungen zerstört und Gelder und Cannabis beschlagnahmt wurden, unter Präsident Obama weitergehen würden. „Nein,“ sagte Holder. „Sie werden überrascht sein, aber was der Präsident sagte während der Kampagne, (…) ist jetzt amerikanische Politik.“

Gleichzeitig hat der kalifornische Parlamentarier Tom Ammiano eine Vorlage eingebracht, um Cannabis vollständig zu legalisieren und zu besteuern. Die Top-Steuerbeamtin Betty Yee hat ausgerechnet, dass dadurch etwa 1.4 Milliarden Dollar jährlich in die ausgetrocknete kalifornische Staatskasse gespült würden. Ammiano wurde bei der Ausarbeitung seines Vorschlags von NORML beraten. Der Vorstoss entspricht in etwa der Initiative „Pro Jugendschutz“, die letzten Herbst vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt wurde.

Ende letzten Jahres hatte Obama’s website change.gov in einer gross angelegten Umfrage das amerikanische Volk um Feedback gebeten, welche politische Frage am dringendsten von ihm gelöst werden sollte. Nummer eins war die Re-Legalisierung von Cannabis. Obama hatte dann kurz und bündig abgelehnt: „President-elect Obama is not in favor of the legalization of marijuana.“ Nun könnte seine Strategie darin bestehen, dass er die DEA zurückbindet und die einzelne Staaten wie Kalifornien die heissen Kohlen aus dem Feuer nehmen lässt.

Und hier ein Statement von Mr. Obama himself, der immerhin mal zugegeben hat, dass er inhaliert hat, aber nun vorsichtig um das Thema herum laviert. Er will wohl nicht als Hippie und als „soft on drugs“ abgestempelt werden…


USA: Cannabis-Unterdrückung zu Ende?

Februar 8, 2009

Obwohl die amerikanische Drug Enforcement Agency letzte Woche nochmals eine Razzia bei einem kalifornischen Verteiler von Medical Marijuana durchgeführt hat, liegt seit Obama ein Wechsel in der US-Cannabis-Politik in der Luft, schreibt HuffingtonPost: The message is clear, said UCLA professor Mark Kleiman, a former Justice Department official and an expert on crime and drug policy. „It is no longer federal policy to beat up on hippies,“ said Kleiman.

Ich vertrete ja schon lange die These, dass die Cannabis-Repression in Wirklichkeit der Unterdrückung der Hippies und jeglichen alternativen Lifestyles diene. Nun ist das plötzlich offiziell anerkannt: Kleiman said: „The message is, this is no longer drug warrior time. We are not on a cultural crusade against pot-smoking.“


Nach Blocher nun Maurer – puuh!

Dezember 12, 2008

Die Schweizer Parlamentarier haben Ueli Maurer zum Bundesrat gewählt – peinlich, peinlich. Nach dem unsäglichen Blocher nun sein unsäglicher Knecht. Jetzt müssen wir uns die nächsten Jahre diese Witzfigur noch öfter ansehen, da verleidet einem die Schweizer Politik total.


Hanfinitiative abgelehnt – aber trotzdem nicht schlecht

Dezember 4, 2008

Die Schweizer Hanfinitiative „Pro Jugendschutz„, die eine Freigabe des Cannabiskonsums für Erwachsene gefordert hatte, ist letzten Sonntag mit rund 63% gegen 37% der Stimmenden abgelehnt worden. Was auf den ersten Blick wie eine verheerende Niederlage aussieht, ist in Wirklichkeit gar nicht so schlecht, wenn man bedenkt, dass von den Initianten aus Mangel an Geld und organisatorischer Struktur kein nennenswerter Abstimmungskampf geführt werden konnte. Immerhin haben mehr als ein Drittel der Schweizer Stimmenden für die Hanf-Freigabe votiert! Und dies gegen die übliche Angstmacher-Kampagne, wie wahnsinnig gefährlich der Hanfkonsum sei (während die 3′000 Alkoholtoten pro Jahr in der Schweiz natürlich nicht der Rede wert sind, wie immer).

Gleichzeitig ist das revidierte Betäubungsmittelgesetz deutlich angenommen worden, das die Heroinabgabe legalisiert (und gleichzeitig ganz heimlich auch die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt). Im Ausland ist diese unwahrscheinliche Kombination der Abstimmungsresultate mit ungläubigem Staunen aufgenommen worden: Heroin legal, Cannabis verboten.

Die amerikanische Hanf-Legalisierungs-Organisation NORML hat mich dann in einem Telefon-Interview für ihren Podcast um einen Kommentar gebeten. Hier geht’s zum Podcast.

Wie soll es nun weitergehen? Ich kann den Schweizer Hanf-Aktivisten nur raten, NORML genau zu studieren. Das ist eine effiziente Organisation, die man sich zum Vorbild nehmen kann. Mit besten Kontakten in die Politik und Juristen in der Geschäftsleitung, die auch mal öffentlich was rauchen, sich verhaften lassen und einen Musterprozess führen. Gerade hat NORML einen Wettbewerb ausgeschrieben mit 10′000$ in Geldpreisen für einen Werbespot, der Obama zur Legalisierung auffordern soll.


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Dezember 2, 2008

Der 10. Dezember ist der 60. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Hoffentlich werden sie bald einmal Realität für alle Menschen…

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948


Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15

1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.

2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Artikel 16

1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17

1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.

2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20

1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.

2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.

2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25

1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.

2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27

1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.

2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29

1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.

2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.