Leerträger-Abgabe auf iPods und andere Musicplayer

Oktober 21, 2007

Die sogenannte Leerträger-Abgabe beschäftigt die Gemüter in der Schweiz: Konsumenten fühlen sich abgezockt, weil sie glauben, doppelt bezahlen zu müssen, und sie fühlen sich bestätigt von der Schweizerischen Konsumentenstiftung (SKS), die zusammen mit den Hardware-Importeuren (SWICO) und anderen Verbänden Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht erhoben haben.

Aber worum geht es denn eigentlich? Ein Komponist schafft ein Werk und dank dem Urheberrecht kann er als einziger darüber entscheiden, wer dieses Werk nutzen oder kopieren darf. Dagegen hat wohl niemand etwas einzuwenden. Aus praktischen Gründen übertragen die meisten Schweizer Komponisten die Rechte an ihren Werken an die SUISA, die sie treuhänderisch wahrnimmt. Wesentlich zu wissen ist, dass ein Käufer einer CD mit geschützten Werken grundsätzlich nur gerade das Recht erworben hat, diese CD anzuhören - er besitzt a priori kein Recht, davon Kopien zu ziehen, denn das Copyright liegt beim Urheber.

Mit der Einführung von Spulentonband- und Cassetten-Geräten begannen viele Musikliebhaber ihre Musik zu kopieren, was ursprünglich im strengen Sinne des Gesetzes illegal war. Die SUISA hat aber schon früh erkannt, das man die Musiknutzer nicht davon abhalten sollte. Sie hat deshalb die Leercassetten-Abgabe vorgeschlagen und eingeführt. Im Gegenzug haben Schweizer Musikkonsumenten das Recht, Privatkopien zu erstellen - dies im Gegensatz zu anderen Ländern, wo es keine solchen Regelungen gibt.

Analog zur Leercassetten-Abgabe hat die SUISA nun eine Leerträger-Abgabe vorgeschlagen. Auch hier soll eine Abgabe auf iPods und andere Player erhoben werden, und der Konsument erhält dafür das Recht, privat beliebige Kopien zu ziehen von Musik, die als CD oder als Download gekauft hat. Mir scheint das eine sehr vernünftige Regelung zu sein. Ueber die Höhe der Abgabe lässt sich streiten, aber die grundsätzliche Opposition der Hardware-Importeure ist rein vom Eigennutz bestimmt. Dass die Stiftung für Konsumentenschutz gegen die Leerträger-Abgabe opponiert, kann ich nur auf ungenügendes Verständnis der Materie zurückführen.

In Internetforen, vor allem in den USA, wird häufig argumentiert, Musik müsse gratis sein, da die Distributionskosten beim Download gegen null tendieren. Abgesehen davon, dass das technisch schon nicht ganz stimmt, werden die Rechte der Urheber und Interpreten einfach übergangen. Dies stellt einen Angriff auf jegliche Rechtsordnung dar und ist ein frecher Enteigungsversuch an kreativ tätigen Menschen. Wer den Rechtsanspruch von Komponisten und Musikern grundsätzlich bejaht und wer gerne und ohne schlechtes Gewissen Kopien ziehen will von gekaufter Musik, der muss der Leerträger-Abgabe zustimmen. Das Bundesgericht hat das im Juni 2007 getan und damit der SUISA Recht gegeben.

Dieser Text wurde für den MUS-Falter geschrieben, die Zeitschrift der Mac Users Switzerland.


Steve Jobs plädiert für DRM-freie Musik-Downloads

Februar 8, 2007

In einem am 6. Februar 2007 auf der Apple-Website veröffentlichten Artikel plädiert Steve Jobs für DRM-freie Musik-Downloads.

Unter dem Titel “Thoughts on Music” sinniert der Apple-Boss über die Entstehungsgeschichte von Digital Rights Management (DRM) und über zukünftige Möglichkeiten. Er erinnert daran, dass Apple von den grossen vier Musikfirmen Sony, BMG, Universal und EMI (”Majors” genannt) die Downloadrechte für iTunes und iPod nur erhalten habe, indem sich Apple zu einem wirkungsvollen DRM verpflichtet hat. Viele intelligente Menschen, schreibt Jobs, würden ständig versuchen, das DRM zu knacken, und es sei ein grosser Aufwand für die Firma, das DRM wirkungsvoll zu erhalten.

Jobs skizziert drei Möglichkeiten für die Zukunft:
1. Weiter so wie bisher. Jobs weist darauf hin, dass iPod-Nutzer nur gerade 3% ihrer iPods mit vom iTunes MusicStore heruntergeladener Musik gefüllt haben - der Rest kommt von gerippten CDs oder von freien Quellen. Somit sei es müssig, davon zu reden, dass iTunes-Nutzer mit Handschellen an Apple gefesselt seien. Die aktuelle DRM-Lösung funktioniere gut und könne weitergeführt werden.

2. Apple würde sein DRM-System FairPlay an andere Firmen lizenzieren, wie das viele DRM-Gegner unter dem Stichwort “Interoperabilität” fordern. Das Problem liege darin, dass bei jedem gelungenen Hack ein Neu-Schreiben und eine Neu-Verteilung der gesamten iTunes- und iPod-Software notwendig sei. Der Aufwand sei schon jetzt sehr gross. Und wenn das alles von meheren weiteren Firmen gleichzeitig durchgeführt werden müsse, dann sei das nahzu unmöglich. Zudem sei es sehr schwierig, die DRM-Geheimnisse geheim zu halten, wenn viele Firmen und ihre Mitarbeiter involviert sind.

3. DRM abschaffen. Jobs weist darauf hin, dass heute nur gerade 10 Prozent der verkauften Musik über Downlaods abgesetzt werden. 90 Prozent der Musik wird nach wie vor über ungeschützte CDs verkauft. Weshalb DRM nicht gleich abschaffen? Jobs ist dafür und würde in diesem Falle einen neuen Boom für Musik-Downloads erwarten: “If anything, the technical expertise and overhead required to create, operate and update a DRM system has limited the number of participants selling DRM protected music. If such requirements were removed, the music industry might experience an influx of new companies willing to invest in innovative new stores and players. This can only be seen as a positive by the music companies.”

Hintergrund der überraschenden Jobs’schen Initiative sind wohl die Forderungen europäischer Parlamente, dass iTunes und der iPod Interoperabilität mit anderen Formaten und Abspielgeräten garantieren müssten. Jobs schiebt den schwarzen Peter weiter an die grossen Plattenfirmen, die ihr Repertoire für Apple nur geöffnet haben unter der Voraussetzung, dass ein möglichst scharfes DRM ihre Rechte schütze.