US-Regierung stoppt Unterdrückung von medizinischem Cannabis

Oktober 19, 2009

Na, das macht doch Freude: nun gibt die US-Regierung unter Präsident Obama die offizielle Weisung an die Drug Enforcement Agency DEA, dass medizinische Cannabis-Konsumenten in den 14 Bundesstaaten nicht mehr verfolgt werden dürfen, wo Medical Cannabis legalisiert worden ist. Das nimmt auch den Druck von den Pflanzern und Verteilstellen, die in den letzten Jahren immer wieder Opfer von Razzien und mutwilliger Zerstörung durch DEA-Agenten geworden sind. Weiterhin verfolgt wird der Verkauf an Minderjährige, sowie Geldwäscherei und illegaler Waffenbesitz.

Spiegel-Online, HuffingtonPost, 20min-Online

Kritiker merken allerdings an, dass es sich beim Memo der Obama-Regierung immer noch um eine mehr oder weniger unverbindliche Weisung handelt. Im amerikanischen Parlament ist der Gesetzesentwurf House Bill 2835 hängig, der der DEA weitere Eingriffe verunmöglichen würde.


Hanfplantage ausgehoben – Polizei arbeitet für organisierte Kriminalität

September 29, 2009

Immer wieder berichten die Polizei und Schweizer Medien stolz davon, eine Hanfplantage ausgehoben zu haben, so zum Beispiel heute in 20Minuten-Online. Da geht es um 130 Pflanzen mit einem Marktwert von 20′000 Franken, also um einen Pflanzer, der für sich und seinen Kollegenkreis anbaut.

Hat denn die Polizei wirklich nichts wichtigeres zu tun? Erwischt werden ohnehin nur die kleinen Fische. Das heisst die Polizei betreibt aktiv eine Marktbereinigung zugunsten der organisierten Kriminalität, denn die Nachfrage ist natürlich weiterhin vorhanden.

Diese Polizei-Aktionen treiben die Preise für Cannabis hoch, machen es schwerer erhältlich und verschieben somit den Drogenkonsum vorwiegend der jungen Leute in Richtung Alkohol und Kokain. Und dann fragt man sich allerseits ratlos, weshalb denn die Gewalt und die Brutalität auf den Strassen ständig zunimmt…

In den USA hat es in den letzten Jahren viele erfolgreiche Initiativen auf Bundesstaats-, Stadt- und Gemeinde-Ebene gegeben, den Kampf gegen Cannabis zur niedersten Priorität der Polizei zu machen. Weshalb gibt es in Europa keine Politiker, die diese Anregung aufnehmen?

Im Herbst 2008 haben 38 Prozent der abstimmenden Schweizer für die Legalisierung von Cannabis votiert. Dies, obwohl keinerlei Kampagne für die Initiative stattgefunden hatte. Politiker versprachen dann, diese respektable Ergebnis zu berücksichtigen. In der Realität findet das genaue Gegenteil statt, die grosse schweigende Minderheit der Cannabis-Konsumenten wird täglich weiterhin oder sogar noch vermehrt schikaniert.


Hanfinitiative abgelehnt – aber trotzdem nicht schlecht

Dezember 4, 2008

Die Schweizer Hanfinitiative „Pro Jugendschutz„, die eine Freigabe des Cannabiskonsums für Erwachsene gefordert hatte, ist letzten Sonntag mit rund 63% gegen 37% der Stimmenden abgelehnt worden. Was auf den ersten Blick wie eine verheerende Niederlage aussieht, ist in Wirklichkeit gar nicht so schlecht, wenn man bedenkt, dass von den Initianten aus Mangel an Geld und organisatorischer Struktur kein nennenswerter Abstimmungskampf geführt werden konnte. Immerhin haben mehr als ein Drittel der Schweizer Stimmenden für die Hanf-Freigabe votiert! Und dies gegen die übliche Angstmacher-Kampagne, wie wahnsinnig gefährlich der Hanfkonsum sei (während die 3′000 Alkoholtoten pro Jahr in der Schweiz natürlich nicht der Rede wert sind, wie immer).

Gleichzeitig ist das revidierte Betäubungsmittelgesetz deutlich angenommen worden, das die Heroinabgabe legalisiert (und gleichzeitig ganz heimlich auch die medizinische Verwendung von Cannabis erlaubt). Im Ausland ist diese unwahrscheinliche Kombination der Abstimmungsresultate mit ungläubigem Staunen aufgenommen worden: Heroin legal, Cannabis verboten.

Die amerikanische Hanf-Legalisierungs-Organisation NORML hat mich dann in einem Telefon-Interview für ihren Podcast um einen Kommentar gebeten. Hier geht’s zum Podcast.

Wie soll es nun weitergehen? Ich kann den Schweizer Hanf-Aktivisten nur raten, NORML genau zu studieren. Das ist eine effiziente Organisation, die man sich zum Vorbild nehmen kann. Mit besten Kontakten in die Politik und Juristen in der Geschäftsleitung, die auch mal öffentlich was rauchen, sich verhaften lassen und einen Musterprozess führen. Gerade hat NORML einen Wettbewerb ausgeschrieben mit 10′000$ in Geldpreisen für einen Werbespot, der Obama zur Legalisierung auffordern soll.


Scientologen, Ex-VPM und SVP kämpfen gegen die Cannabis-Entkriminalisierung

November 5, 2008

Der Schweizer Sekten-Experte Hugo Stamm berichtet im Tages-Anzeiger und bei BaZ-Online, dass Scientologen und Exponenten der inzwischen aus taktischen Gründen aufgelösten Psycho-Sekte VPM für die SVP die Knochenarbeit gegen Hanf-Initiative „Pro Jugendschutz“ machen, die am 30. November zur Abstimmung kommt.

Der VPM (Verein für psychologische Menschenkenntnis) hatte in den 90er-Jahren die Initiative „Jugend ohne Drogen“ gestartet, die 1997 an der Urne deutlich abgelehnt worden war. Exponenten der VPM waren im Vorfeld der Initiative in ständigem Kontakt mit dem Ex-CIA-Agenten und damaligen Senator Bob Barr gestanden und hatten es es duch Barrs Hilfe auch geschafft, im US-Parlament auftreten zu können und dort die damalige liberale Schweizer Drogenpolitik schlecht zu machen. Die VPM-CIA-Connection gibt jedenfalls zu denken.

Die Scientologen hingegen stehen offiziell im Streit mit der CIA. Wer die Denkweise der Geheimdienste kennt, der weiss, dass ein nach aussen zur Schau gestellter Streit sehr wohl eine Fassade für eine enge Zusammenarbeit sein kann.

Heute jedenfalls arbeiten Scientologen, Ex-VPM-Leute und SVP-Exponenten Hand in Hand in Vereinen wie „Schweizer Ärzte gegen Drogen“, „Aids-Aufklärung Schweiz“ , „Sag Nein zu Drogen“ und „Dachverband abstinenzorientierte Drogenpolitik“.


Desinformation gegen Hanf-Initiative

Oktober 26, 2008

Die am 30. November zur Abstimmung gelangende Cannabis-Entkriminalsierungs-Initiative „Pro Jugendschutz“ hat sicher viele Feinde, dass dazu aber ausgerechnet der „Verein Schweizer Hanffreunde“ (VSHF) gehört, erstaunt doch sehr. Der VSHF schaltet zurzeit eine grosse Anzahl von verwirrenden und irreführenden Inseraten, deren Ziel offensichtlich darin besteht, schlecht informierte Cannabis-Freunde dazu zu bringen, ein „Nein“ in die Urne zu legen.

Auf eine email-Anfrage beim VSHF kam die Antwort, dass eine Annahme der Initiative den Anbau von sogenanntem Nutzhanf, der kaum berauschendes THC enthält, erschweren würde. Diese Aussage entspricht aber nicht der Wahrheit, denn die Initiative äussert sich zu diesem Punkt gar nicht. Auch wurde weiter behauptet, dass der Cannabiskonsum zurzeit gar nicht illegal sei. Eine reichlich verwegene Behauptung angesichts der 30′000 bis 40′000 Schweizer, die jährlich wegen Cannabis verzeigt werden.

Die VSHF-email war nicht persönlich unterzeichnet, lediglich mit „vshf“. Offenbar will man sich nicht in die Karten gucken lassen. Das legt die Vermutung nahe, dass der VSHF von Hanfgegnern unterwandert worden ist. Eine kurze Google-Recherche hat denn auch ergeben, dass der VSHF mit der AUNS verbandelt ist, dem Rechtsaussen-Ableger der SVP. Hier ein kleiner Ausschnitt aus der VSHF-Webseite „Vortrag des VSHF an die AUNS-Generalversammlung vom 11. Mai 2002, Bern„:


Die AUNS steht im Kampf gegen den EU-Beitritt gesamtschweizerisch an vorderster Front. Wir alle wissen es und sind stolz darauf. Die Zielsetzung des Nicht-Beitritts zur EU wird auch vom mir präsidierten Verein Schweizerischer Hanffreunde/innen geteilt, kompromißlos. Warum? Weil mit dem EU-Anschluss der einheimische Hanfanbau definitiv verloren geht. Dutzende und Aberdutzende von EU-Richtlinien und EU-Verordnungen wurden schon übernommen – und so wird es auch mit jener EU-Verordnung sein, die dort den Anbau von mitteleuropäischem Hanf (sativa non indica) unter absolutem Verbot stellt.

Die AUNS-Mitglieder stehen für die Selbstbestimmung, gegen die EU-Einbindung und gegen die Brüsseler Vögte, an erster Stelle. Auch der Verein Schweizer Hanffreunde verlangt, statt dauernder Anpassung an die Brüsseler Bürokratie, mehr Besinnung auf unsere wirklichen Werte. Also auf diejenigen Werte, die unser Land, die Schweizerische Eidgenossenschaft, prägen: Freiheit, Eigenständigkeit, Unabhängigkeit – und nicht zuletzt gesunder Menschen verstand. Viel davon ist, wir wissen und beklagen es, schon verloren. Dieser unselige Beitritt zur UNO verstärkt dies noch.

………..

Erlauben Sie mir, lieber Herr Präsident, liebe AUNS-Mitglieder und Eidgenossen, einen wohlbekannten, etwas veränderten Satz an Sie persönlich zu richten: Sagen Sie nur ein Wort und der einheimische Hanf ist gerettet. Sagen Sie ‚Ja’ zum schweizerischen Bauernhanf und dann ist die EU definitiv aus. Das EU-Aus dank der AUNS – darauf sind wir stolz. Sagen Sie nicht ‚Ja’, dann ist es das AUS für den Gotthelf Hanf. Der Gemeindepräsident von Wangen sagte mir gestern am Telefon: „Nie werden wir den Hanf aus unserer Fahne herausnehmen, auch wenn Frau Dreifuß ihn zum Betäubungsmittel erklärt. Die Hanfpflanze bleibt, wo sie ist. Auf dem Gemeindewappen“.

Und weil wir von der AUNS in Liebe und Verantwortung zum eigenen Land, unserer Schweiz, handeln, wollen auch wir, dass der Bauernhanf bleibt, wo er ist. Auf unseren Feldern, im alltäglichen Leben. Im Rahmen der verfassungsmässigen Handels- und Gewerbefreiheit. Lass uns also folgende Resolution verabschieden: Der Nationalrat wird eingeladen, in strafrechtlich verbindlicher Form den einheimischen Bauernhanf, sativa non-indica, als Nichtbetäubungsmittel zu erklären. Die AUNS ruft das Schweizer Volk auf, die unwürdige Betäubungsmittelgesetzrevision, mit der der Bundesrat durch Verbot des schweizerischen Bauernhanfs den Weg in die EU ebnen will, mit aller Entschiedenheit abzulehnen. Der AUNS-Vorstand möge dann die Resolution in Taten und Erfolg umsetzen. Als dass der schweizerische Bauernhanf uns erhalten bleibt. Und mit ihm ein großes Stück Freiheit.

Es schrieben die Deutschen anno 1942: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hand, hilft selbst sich und dem Vaterland!¨. Heute sagen wir: „Wer Hanf heut baut mit fleiss’ger Hanf, hilft selbst sich und dem Schweizerland!“.

Treibende Kraft beim VSHF ist gemäss Hanf-Info der schillernde Ex-Anwalt Jean-Pierre Egger, der früher selber sehr viel Geld verdiente mit dem Verkauf von Konsumhanf. Ich kann mich noch gut erinnern, wie er vor den Kameras des Schweizer Fernsehens die Tausender-Nötli schwenkte…


Mit Kanonen auf Spatzen – Jugendliche Kiffer vor Gericht

September 25, 2008

Eindrückliche Dokumentation von „Kontraste“ (ARD) zur unglaublich hirnrissigen und immer noch andauernden Verfolgung von Cannabis-Konsumenten. Der deutsche Richter Andreas Müller kämpft für eine vernünftige und verfassungskonforme Neuregelung und straffreien Hanfkonsum, wodurch Polizei, Justiz und nicht zuletzt der Steuerzahler entlastet werden.


Pegoraro und Cannabis

September 25, 2008

Am 30. November 2008 kommt die Hanflegalisierungs-Initiative „Pro Jugendschutz“ zur Abstimmung, und die Wogen beginnen hochzugehen. In einem Interview mit der Basler Zeitung verbreitete die Baselbieter FDP-Regierungsrätin Sabine Pegoraro einen so unglaublichen Stuss, dass ich mich gezwungen sah, in die Tasten zu greifen und einen Leserbrief zu schreiben:

Beim Cannabis verrät Frau Pegoraro nicht nur die liberalen Grundsätze ihrer Partei, sie verbreitet auch Unwahrheiten. Es stimmt einfach nicht, dass Cannabis fünfmal schädlicher sei als Zigaretten, ganz im Gegenteil: in der Schweiz sterben pro Jahr 8′000 Menschen an den Folgen des Zigarettenkonsums, aber kein einziger an Cannabis. Die von ihr aufgeführten Gehirnschädigungen sind nicht im geringsten belegt. Auch ein Zusammenhang zwischen jugendlichem Hanfkonsum und Schizophrenie ist keineswegs gesichert und unter Fachleuten höchst umstritten. Frau Pegoraro biegt sich die Fakten zurecht gemäss ihren ideologischen Scheuklappen. Als Privatmensch darf man das, doch als Regierungsrat gebietet das Amt eine seriöse Information der Oeffentlichkeit und nicht deren Irreführung.

Frau Pegoraro, die das Justizministerium unter sich hat, ist übrigens die Ehefrau eines verurteilten Finanzbetrügers (ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung). Sowas gibt’s auch nur in der Bananenrepublik Baselland.


US-Mediziner-Verband pro Cannabis

März 31, 2008

Wie Alternet berichtet, setzt sich der zweitgrösste amerikanische Mediziner-Verband „American College of Physicians“ in einem im Februar 2008 veröffentlichten Positionspapier dafür ein, dass Cannabis aus der Liste der medizinisch nutzlosen Drogen gestrichen wird, dass Aerzte ohne polizeiliche Behinderung Cannabis verschreiben können und dass mit der Repression gegenüber medizinischen Cannabis-Konsumenten endlich Schluss gemacht wird.

Gemäss dem 124′000 Mitglieder umfassenden ACP kann der medizinische Wert von Cannabis wissenschaftlich schon längst nicht mehr bestritten werden. Dank der Vaporizer-Technologie seien auch keine Lungenschäden durch den Konsum von Cannabis zu befürchten.

Gleichzeitig wird, wie NORML berichtet, der demokratische Kongress-Abgeordnete Barney Frank (Massachusetts) eine Vorlage einbringen, die den privaten Besitz von bis zu 100 Gramm Cannabis entkriminalisieren soll. Gemäss CNN und TIME befürworten mehr als drei Viertel der Amerikaner die Legalisierung von Cannabis.


Eidgenössische Drogenkommission empfiehlt Cannabis-Regulierung

Januar 25, 2008

Die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) gelangt in ihrem Bericht vom 7.1.2008 zu einer vorsichtigen Empfehlung der regulierten Freigabe des Cannabiskonsums und entspricht somit weitgehend den Forderungen der Initiative „Pro Jugendschutz gegen Drogenkriminalität“.

Hier die Schlussfolgerungen aus dem Bericht „Cannabis 2008: Lagebeurteilung und Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen“:

Die Erkenntnisse über den Cannabiskonsum und seine Folgen sollten nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit den Gefährdungen, die gesamthaft mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen (legale und illegale) in Zusammenhang stehen. Cannabiskonsum ist, wie der Konsum von Alkohol oder Tabak, nicht «gut» oder «schlecht» im Sinne eines Werturteils.

Die beschriebenen Folgen von Cannabiskonsum zeigen, dass eine Verharmlosung nicht gerechtfertigt ist – ebenso wenig wie bei anderen psychoaktiven Substanzen. Ein direkter Vergleich der möglichen körperlichen, psychischen und sozialen Schäden durch Cannabis und durch andere Substanzen lässt den Schluss zu, dass sich die Bekämpfung dieser Auswirkungen nach vergleichbaren Kriterien ausrichten sollte. Die Erfahrungen im Alkohol- und Tabakbereich zeigen, dass sich mit Regulierungsmassnahmen gute Erfolge erzielen lassen.

So wird zum Beispiel der Jugendschutz in diesen Bereichen besser als früher gewährleistet.Es bestehen keine objektiven Gründe, bei der Bekämpfung des Cannabismissbrauchsgrundsätzlich anders vorzugehen.

Eine Aufhebung der Konsumbestrafung im Betäubungsmittelgesetz schliesst keineswegsaus, den Konsum von Cannabis in definierten Situationen oder an zu bezeichnenden Ortenals Übertretung mit Bussen zu bestrafen. Denkbar wäre zum Beispiel ein Konsumverbot in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten und auf dem Areal von Schul- und Sportanlagen.

Zudem ist es durchaus denkbar, ähnliche Formen der Marktregulierung, wie sie sich im Bereich Tabak, Alkohol oder Medikamente bewährt haben, auch für den Cannabismarkt vorzusehen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass man zwar auf die generelle Strafbarkeit des Konsums verzichtet, den Handel mit Cannabisprodukten aber grundsätzlich weiterhin mit Strafe bedroht.

Gleichzeitig müsste dann aber im Betäubungsmittelgesetz die Möglichkeitgeschaffen werden, unter genau geregelten Bedingungen auf die Strafverfolgung des Anbaus und Kleinhandels von Cannabis zu verzichten. Diese Bedingungen könnten wie folgt lauten:
- kein Verkauf an Jugendliche und an Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Verkauf nur in konzessionierten Verkaufsstellen, kein Verkauf an Automaten
- Meldepflicht und Begrenzung der Höchstmengen im Bezug auf Anbau, Lagerhaltung und Einzelverkauf
- Regulierung oder Deklarationspflicht bezüglich THC-Gehalt
- Werbeverbot
- Marktregulierung mit Bezugskarten (um die Bezüge pro Person zu limitieren)
Solche marktregulierende Massnahmen könnten durch eine Abgabe auf dem Verkaufspreisfinanziert werden.

Repressive Massnahmen gegen den Konsum und den Kleinhandel nach zurzeit geltendem Recht haben nur begrenzte Wirkung und müssen an ihren finanziellen und sozialen Folgekosten gemessen werden. Sie erschweren auch präventive Massnahmen, die sich in einem regulierten Markt besser und wirkungsvoller durchführen lassen.

Zusammenfassend erachtet die EKDF den Konsum von Cannabisprodukten als ein mit klaren Risiken verbundenes Verhalten. Sie erachtet das Strafrecht aber grossmehrheitlich als ungeeignete Antwort auf dieses Verhalten. Für eine «Liberalisierung» im Sinne einer freien, nicht geregelten Zugänglichkeit besteht allerdings kein Anlass.

Die Kommission bleibt daher grossmehrheitlich bei ihrer im Cannabisbericht 1999 formulierten Empfehlung, die Zugänglichkeit von Cannabisprodukten über ein Regulierungsmodell zusteuern, das der Prävention und insbesondere dem Jugendschutz die notwendige Beachtung schenkt. Eine solche Lösung würde eine materiellrechtliche Strafbefreiung für den eigenen Konsum und seine Vorbereitungshandlungen beinhalten. In Berücksichtigung der internationalen Konventionen bliebe der Grosshandel strafbar. Dies schliesst aber nicht aus, dass für den Kleinhandel im oben beschriebenen Rahmen eine Opportunitätsregelung geschaffen wird. Die rechtliche Grundlage dazu wäre im Betäubungsmittelgesetz festzulegen.


Der wahre Grund fürs Cannabisverbot

Dezember 24, 2007

Harry J. Anslinger, war der erste Anti-Cannabis-Kreuzzügler in den USA. Zuvor war er während der Alkoholprohibition Chef der Alkohol-Polizei gewesen. Nach dem Ende der Prohibition brauchte er ein neues Betätigungsfeld für sich und seine Polizisten. Hier seine Begründung vor dem US-Kongress im Jahre 1937:

„Es gibt 100′000 Marijuana-Raucher in den USA, und die meisten sind Neger, Latinos, Filipinos und Unterhalter. Ihre satanische Musik, Jazz und Swing, kommt aus dem Gebrauch von Marijuana. Dieses Marijuana bringt weisse Frauen dazu, sexuelle Beziehungen mit Negern, Unterhaltern und anderen einzugehen.“

Rassismus, Sexualneid und Hass auf kreative Entertainer waren also die wahren Gründe für das Verbot von Cannabis. Hinzugekommen sind damals schon die Konkurrenzängste der aufstrebenden Nylon-Industrie, damals verkörpert durch die Firma Dupont, und der Papier-Industrie, die dannzumal vom Zeitungsmagnaten Hearst beherrscht wurde. Später, in den 60er-Jahren war das Hanfverbot das probate Mittel, um die Hippie-Kultur zu unterdrücken.

(„There are 100,000 total marijuana smokers in the US, and most are Negroes, Hispanics, Filipinos, and entertainers. Their Satanic music, jazz, and swing, result from marijuana use. This marijuana causes white women to seek sexual relations with Negroes, entertainers, and any others.“")